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Ebling: Bessere Rahmenbedingungen für kommunales Ehrenamt

Innenminister Michael Ebling hat im Vorfeld der Mitgliederversammlung des Gemeinde- und Städtebundes die diesjährigen Verbesserungen der Rahmenbedingungen für die Kommunen hervorgehoben. Neben finanziell entlastenden Maßnahmen ist das Ehrenamt auch durch verbesserte Bedingungen gestärkt worden.

„Die Mindestentschädigungssätze für Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister sind rückwirkend zum 1. Januar 2023 um sechs Prozent erhöht worden und werden zum 1. Januar 2024 um weitere sechs Prozent steigen“, so Ebling.

„Auch für Führungskräfte bei den Feuerwehren wird analog zu der Regelung für die Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister rückwirkend zum 1. Januar 2023 eine Erhöhung um sechs Prozent erfolgen. Die Sätze werden zum 1. Januar 2024 um weitere sechs Prozent steigen. Wir wollen das kommunale Ehrenamt insgesamt stärken und dazu gehört auch, dass wir neben den Kümmerern in den Gemeinden diejenigen im Blick haben, die tagtäglich für unsere Sicherheit vor Ort sorgen“, betonte der Minister. Bei Funktionen wie beispielsweise Jugendfeuerwehrwarten ist es geplant, die monatliche Aufwandsentschädigung neben der Erhöhung um zwölf Prozent darüber hinaus ab dem 1. Januar 2024 um weitere 20 Prozent anzuheben.

Mit dem Achten Landesgesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften vom 15. März 2023 wurden Regelungen geschaffen, um die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und kommunalem Ehrenamt weiter zu verbessern. Dazu zählt, dass die Möglichkeit einer digitalen Sitzungsteilnahme nicht nur mehr wie bisher in Notlagen geschaffen wurde, sondern generell gilt.

Die Siebte Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung für kommunale Ehrenämter vom 29. August 2023 ermöglicht die zusätzliche Erhöhung der Aufwandsentschädigung in Ortsgemeinden ab einer Einwohnerzahl von mehr als 3.000, um die ständig zunehmende Belastung der Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister entsprechend abzubilden. Die Regelung gilt auch im Falle der Übertragung von Geschäftsbereichen auf die Beigeordneten. Auch die personelle Unterstützung der Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister durch die Verwaltungen soll die ehrenamtlich Tätigen unterstützen. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit flexiblen Arbeitszeiten wurde die Verpflichtung zur Vor- und Nacharbeit auf die Hälfte der für das Ehrenamt aufgewandten Zeit beschränkt. Nach bisheriger Rechtslage mussten Beschäftigte ohne Kernzeiten die für das Ehrenamt aufgewandte Zeit komplett vor- bzw. nacharbeiten.

„Das Land unterstützt die Kommunen in diesem Jahr mit einer Finanzausgleichsmasse in Höhe von über 3,8 Mrd. Euro. Das sind fast 358 Mio. Euro mehr als im letzten Jahr“, betonte Ebling. Nach den im Rahmen der Neufassung des Kommunalen Finanzausgleichs (KFA) erfolgten gesetzlichen Änderungen seien nun auch die Berechnungen der Zuweisungen nach dem neuen System für das laufende Jahr abgeschlossen und die entsprechenden Bescheide versandt worden.

18 von 24 Landkreisen erhalten in diesem Jahr zusammen über 230 Mio. Euro mehr Finanzausgleichsleistungen als im letzten Jahr. Dagegen erhalten sechs Landkreise in diesem Jahr rd. 67 Mio. Euro weniger Schlüsselzuweisungen, darunter der Landkreis Birkenfeld mit einer außerordentlich positiven Entwicklung der Finanzkraft. Besonders deutlich fällt die Zunahme der Schlüsselzuweisungen im Landkreis Neuwied (+ 54,1 Mio. Euro), im Landkreis Altenkirchen (+20,1 Mio. Euro), im Landkreis Germersheim (+18,6 Mio. Euro), im Rhein-Lahn-Kreis (+ 17,1 Mio. Euro) und im Landkreis Bernkastel-Wittlich (+ 16,5 Mio. Euro) aus.

Bis zum 31. Januar 2024 können die Verbandsgemeinden, verbandsfreien Gemeinden, kreisfreien Städte und Landkreise die ihnen zustehenden Zuweisungen aus dem Kommunalen Investitionsprogramm „Klimaschutz und Innovation“ (KIPKI) beantragen. Die Ortsgemeinden werden über ihre Verbandsgemeinden und Landkreise beteiligt. „Auch mit den finanziellen Möglichkeiten für kommunale Klimaschutzmaßnahmen stärken wir die Kommunen ganz konkret. Sie können mit den Mitteln auch Ideen entwickeln und finanzieren, die ohne das Landesgeld nicht angestoßen worden wären“, sagte der Innenminister.

Bei der Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz war am 30. September 2023 Antragsschluss. Derzeit werden die mehr als 600 Anträge bearbeitet sowie die vom Land zu übernehmenden Kreditverträge der Kommunen bestimmt. In den nächsten Monaten erhalten die Kommunen mit Entschuldungsanspruch ein Vertragsangebot zur Teilnahme am Programm PEK-RP. Nach Vertragsabschluss folgt der Bewilligungsbescheid durch das Land, voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2024. Dieser bildet dann die Grundlage für die anschließenden Schuldübernahmen. „In Rheinland-Pfalz werden 3 Mrd. Euro an kommunalen Schulden durch das Land übernommen. Das ist ein riesiger Batzen, der die Kommunen nicht mehr weiter belastet und Luft sowohl für jetzt als auch für künftige Generationen verschafft“, so Ebling. Gerade in der aktuellen Phase steigender Zinssätze werde damit zukünftig die entsprechende Belastung mit Zinsausgaben der Kommunen verhindert.

 

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