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Ebling: Ministerrat beschließt Erleichterungen im Wiederaufbau

Um den betroffenen Kommunen den weiteren Wiederaufbau nach der Flut zu erleichtern, hat das Land nach den bereits im Dezember 2022 getroffenen Verfahrenserleichterungen zwei weitere Maßnahmen zur Vereinfachung der Förderverfahren beschlossen. Diese Entscheidung ist im Ministerrat getroffen worden.

Zum einen handelt es sich um eine Vorgriffsregelung zu Abschlagszahlungen im Bereich der Aufbauhilfe für öffentliche Infrastruktur. Zum anderen wird künftig für kommunale Projekte im Landkreis Ahrweiler, die aus mehreren Förderprogrammen, aber überwiegend aus dem Aufbauhilfefonds finanziert werden, die Anwendung der vereinfachten Förderbestimmungen des Aufbauhilfefonds in bestimmten Bereichen zugelassen.

„Die Kommunen können dadurch frühzeitig eine Abschlagszahlung erhalten. So stellen wir sicher, dass die Kommunen über ausreichend Mittel verfügen, um den finanziellen Verpflichtungen ihrer Wiederaufbaumaßnahmen gerecht zu werden. Ich bin überzeugt, dass die neue Abschlagsregelung hilft, die Finanzierungsbedarfe in den Kommunen erheblich zu senken und die betroffenen Städte und Gemeinden zu entlasten“, betonte Innenminister Michael Ebling.

Das Land unterstützt die Kommunen mit Abschlagszahlungen für Projekte. So können die Kommunen bei Bedarf Abschlagszahlungen von bis zu 30 Prozent auf bewilligte Projekte beantragen. Diese Mittel stehen den Kommunen dann bis zu fünf Jahre zinsfrei zur Verfügung. Ist dieser Abschlag verbraucht, können die Kommunen weitere Auszahlungen anfordern und zwar immer so viel, wie sie in den nächsten zwölf Monaten benötigen. Auch diese Mittel stehen zinsfrei zur Verfügung.

Wenn Wiederaufbaumaßnahmen mit Erweiterungen oder Modernisierungen verknüpft werden, können mehrere Förderprogramme kombiniert werden. Das ist beispielsweise der Fall, wenn der Wiederaufbau eines Fußballplatzes dazu genutzt wird, eine Leichtathletik-Laufbahn zu ergänzen, oder wenn ein Rathaus, das in Keller und Erdgeschoss flutbetroffen ist, auch in allen anderen Geschossen durchgreifend saniert werden soll. Eine Kombination mehrerer Förderprogramme war von Beginn an zugelassen. Die neuen Erleichterungen sollen aber noch stärker verzahnen.

„Die Kommunen können bei Kombi-Projekten künftig schneller mit Baumaßnahmen beginnen, müssen weniger Anträge stellen und dürfen Erleichterungen des Aufbauhilfefonds auch in anderen Programmen nutzen“, so Minister Ebling.

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