| Landesplanung

Ebling schlägt Gesetz zum Ausbau der Windenergienutzung vor

Mit dem am 1. Februar 2023 in Kraft getretenen „Wind-an-Land-Gesetz“ verfolgt die Bundesregierung das Ziel, bis 2032 mindestens zwei Prozent der Landfläche Deutschlands an Windenergie auszuweisen. Der Ministerrat der rheinland-pfälzischen Landesregierung hat nun den von Innenminister Michael Ebling eingebrachten Entwurf eines Landeswindenergiegebietegesetzes (LWindGG) im Grundsatz gebilligt. Mit dem neuen Gesetz sollen weitere Rahmenbedingungen geschaffen werden, um die Förderung der Windenergienutzung und den Ausbau der Windenergie in Rheinland-Pfalz in den nächsten Jahren sukzessive voranzutreiben.

„Mit diesem Gesetzentwurf wollen wir die Windenergienutzung in Rheinland-Pfalz weiter mit Nachdruck und Augenmaß ausbauen. Dabei haben wir uns ambitionierte Ziele gesetzt. Vorgesehen ist es, bis 2030 auf mindestens 2,2 Prozent der Flächen in Rheinland-Pfalz Windenergie produzieren zu können. Um die Ziele bis 2030 zu erreichen, ist es wichtig, dass die Träger der Regionalplanung in einem ersten Schritt schon bis 2026 auf mindestens 1,4 Prozent ihrer Regionsflächen Windenergiegebiete planen. Mit dem Gesetzentwurf möchten wir einen weiteren Schritt für den Ausbau der erneuerbaren Energien in Rheinland-Pfalz gehen und unseren Beitrag leisten, um unserer Verantwortung für den Klimaschutz Rechnung zu tragen. Deswegen arbeitet die Landesregierung zügig und mit Nachdruck daran, die erforderlichen Schritte zu unternehmen, um die Vorgaben des Bundes umzusetzen“, so Minister Ebling. Zur Einordnung könne man sagen, dass 2,2 Prozent der Landesfläche mehr als 61.000 Fußballfeldern entsprechen, so der Minister.

Im nächsten Schritt würden nun die kommunalen Verbände beteiligt und weitere maßgebliche Akteure angehört werden, bevor der Ministerrat erneut über den Gesetzentwurf berät und dessen Einbringung in den Landtag beschließt, so Ebling.

Schon jetzt stehen in Rheinland-Pfalz Flächenpotenziale in größerem Umfang für den weiteren Ausbau der Windenergienutzung bereit. „Die Landesregierung möchte diese vorhandenen Potenziale mit dem vorliegenden Gesetzentwurf erheblich, aber gesteuert, weiter erhöhen. Wichtig ist aber auch, dass es den Regionen und den Kommunen weiterhin selbst überlassen bleibt, Planungen auch über die gesteckten Ziele hinaus zügig voranzutreiben“, sagte der Minister. Dafür werbe die Landesregierung an verschiedenen Stellen.

Erst im Januar 2023 hat die Landesregierung mit der Fortschreibung des Kapitels Erneuerbare Energien des Landesentwicklungsprogramms (LEP IV) einen wichtigen Meilenstein zur Erreichung der Klimaziele gesetzt. Unter anderem wurden die Mindestabstände zu Wohnsiedlungen reduziert und festgelegt, dass die Windenergienutzung in Naturpark-Kernzonen künftig nicht mehr vollständig ausgeschlossen ist. Mit dem nun vom Kabinett gebilligten Gesetzentwurf soll die Flächenkulisse im Land für die Windenergienutzung erneut deutlich erweitert werden.

„Wir alle wissen um die dringende Notwendigkeit, den Klimawandel zu bekämpfen und nachhaltige Energiesicherheit zu schaffen. Unsere jüngste Fortschreibung des Kapitels Erneuerbare Energien im Landesentwicklungsprogramm schafft hier gute Voraussetzungen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf treiben wir den Ausbau der Windenergienutzung weiter voran. Gleichzeitig erfüllen wir die bundesrechtlichen Pflichten aus dem Wind-an-Land-Gesetz und schaffen einen verlässlichen, rechtssicheren Rahmen für die weitere Planung und Realisierung von Windenergievorhaben“, betonte Minister Ebling.

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