| Infrastruktur

Entwurf Bundesverkehrswegeplan mit Licht und Schatten

„Mit einer Verspätung von fast einem halben Jahr hat das Bundesverkehrsministerium endlich den Entwurf des Bundesverkehrswegeplans 2015 veröffentlicht", so die Kritik von Infrastrukturminister Roger Lewentz nach einem ersten Überblick über die Vorlage des Bundes. „Besonders enttäuschend ist, dass die vom Land angemeldete alternative Güterzugstrecke zur Entlastung des Mittelrheintals nicht in die Kategorie ‚Vordringlicher Bedarf‘ aufgenommen worden ist und dieses eminent wichtige Projekt im Interesse der vom Bahnlärm Betroffenen nicht zeitnah angegangen werden kann“, so Lewentz.

Hier stoße das Bewertungsverfahren des Bundesverkehrswegeplans an seine Grenzen. „Wenn es um gesundheitliche Beeinträchtigungen der vom Schienenlärm betroffenen Bevölkerung gehe, müssten andere Bewertungsmaßstäbe zugrunde gelegt werden. Das Land werde sich weiter für eine solche alternative Güterverkehrsstrecke stark machen. So lange diese nicht realisiert sei, könnten auch kurzfristige Maßnahmen wie etwa der Ausbau der Rhein-Sieg-Strecke allenfalls den Zuwachs an Güterverkehr teilweise auffangen kommen", sagte der Infrastrukturminister.

Bereits im Mai 2013 hat das Land Rheinland-Pfalz die Anmeldungen für einen neuen Bundesverkehrswegeplan 2015 (BVWP) dem Bundesverkehrsministerium vorgelegt. Aufgrund von Nachforderungen von weiteren Daten zu Bundesfernstraßenvorhaben durch den Bund und der Entwicklung einer verbesserten Methodik zur Bewertung der Maßnahmen konnten erst im Frühjahr 2014 die vom Bundesverkehrsministerium beauftragten Büros mit ihrer Bewertung der einzelnen angemeldeten Projekte  beginnen. Diese Arbeit ist nun abgeschlossen und das Bundesministerium hat einen ersten Entwurf eines BVWP veröffentlicht. Dieser wird nun neben der Veröffentlichung durch das Bundesverkehrsministerium im Internet auch ab 21. März 2016 im Rahmen einer Öffentlichkeitsbeteiligung des Bundes in 20 Städten, unter anderem auch in Mainz, für sechs Wochen ausgelegt.

Von den 90 Anmeldungen des Landes Rheinland-Pfalz zu  Straße (80), Schiene (7) und Wasserwegen (3) sowie  den vom Bundesministerium zusätzlich bewertenden Vorhaben sind mittlerweile sechs Bundesstraßenmaßnahmen in den Bau gegangen bzw. stehen kurz vor dem Baubeginn. 

„Für Rheinland-Pfalz wurden durch die Bewertung wichtige und große Bundesfernstraßenvorhaben wie der Lückenschluss der A 1, der sechstreifige Ausbau der A 61 zwischen Autobahndreieck Nahetal und Frankenthal und der Bau der zweiten Rheinbrücke zwischen Karlsruhe und Wörth, für den Vordringlichen Bedarf in den Bundesverkehrswegeplan vorgeschlagen", stellte Minister Lewentz fest. „Damit können, vorbehaltlich der Zustimmung des Bundestages zum Bundesverkehrswegeplan, die Planungen schrittweise weitergeführt und gebaut werden." 

Für laufende Straßenbaumaßnahmen sieht der Entwurf Investitionen von 1,33 Mrd. vor. Von den insgesamt angemeldeten Straßenbaumaßnahmen mit einem Volumen von rund drei Miiliarden Euro sind rund 30 Maßnahmen mit einem Volumen von 1,78 Milliarden Euro in den Vordringlichen Bedarf eingestuft worden. Darüber hinaus besteht für Maßnahmen im Umfang von 943 Millionen Euro Planungsrecht. 

Zu begrüßen ist, dass bei den Bundeswasserstraßen die zweiten Schleusenkammern an der Mosel als vordringliche Projekte vorgesehen sind. Allerdings - so Minister Lewentz - erwarte das Land, dass die restlichen Projekte schneller als bisher umgesetzt werden. Realisierungszeiten wie dies in den vergangenen Jahren zu beobachten war, seien nicht akzeptabel. Der Bund müsse seine Kapazitäten im Planungsbereich schneller als bislang ausbauen, damit die zweiten Schleusenkammern nicht erst 2035, sondern bereits früher zur Verfügung gestellt werden könnten. Das Land stehe weiter gemeinsam mit dem Saarland und dem Staat Luxemburg bereit, den Bund mit weiteren Planungskapazitäten zu unterstützen.

„Für die wichtige Verkehrsader Rhein ist die Fahrrinnenvertiefung von 1,90 m auf 2,10 m zwischen St. Goar und Wiesbaden/Mainz ein wichtiger Faktor für die Stärkung der Binnenschifffahrt“, so der Minister. Erfreulich sei, dass diese Maßnahmen in den Vordringlichen Bedarf als Engpassprojekt aufgenommen worden sei. Lewentz sieht sich bestätigt, dass diesem Projekt höchste Dringlichkeit und höchste Effizienz bei begrenztem Mittelaufwand bescheinigt wurde.

#Themen

News

Teilen

Zurück