Mit der Einleitung des förmlichen Prüfverfahrens sei keine Vorentscheidung hinsichtlich des Vorliegens einer rechtswidrigen Beihilfe getroffen. Die Kommission schaltet sich vielfach bei großen Infrastrukturvorhaben der öffentlichen Hand ein. Die Landesregierung werde die Prüfung begleiten.
Nach der bereits erfolgten Kündigung des Betriebspachtvertrages mit der Pächterin, der Nürburgring Automotive GmbH, ist nach Rückgabe des Pachtobjekts geplant, eine Ausschreibung auf den Weg zu bringen. Nicht zuletzt im Sinne eines zügigen Abschlusses des EU-Verfahrens habe das Land Rheinland-Pfalz der Kommission gegenüber noch einmal das Interesse bekundet, die transparente und konstruktive Zusammenarbeit fortzusetzen, so die Sprecher.