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Bruch: Neue Planungs- und Förderrichtwerte für den Bau von Feuerwehrhäusern

Mit Rundschreiben vom heutigen Tage veröffentlichte Innenminister Karl-Peter Bruch die neuen Planungs- und Förderrichtwerte, die in Rheinland-Pfalz bei der Errichtung von Feuerwehrhäusern ab dem 1. September 2008 gelten.

 "Unter dem Motto 'Verfahren vereinfachen, transparent fördern, individuell bauen' betreten wir mit dem neuen Berechnungsverfahren bundesweit Neuland. Es ermöglicht jedem kommunalen Entscheidungsträger, auch wenn er nicht Baufachmann ist, mittels einer einfachen Formel die Gesamtfläche des Feuerwehrhauses, die das Land bei einem Neubau fördert, zu berechnen", erklärte Bruch.

Die pauschalisierte Berechnung basiert auf der Anzahl der Feuerwehrfahrzeuge, die der jeweiligen Feuerwehr zugeordnet werden. Die Anzahl und Art/Größe der Feuerwehrfahrzeuge wird auf Grundlage der Feuerwehrverordnung und der Risikoklasseneinteilung des betreffenden „Ausrückbereiches“ (grundsätzlich die Ortsgemeinde) durch den zuständigen Aufgabenträger, das heißt Verbandsgemeinden, verbandsfreie Gemeinden, große kreisangehörige und kreisfreie Städte sowie Landkreise, festgelegt. Wurde in früheren Berechnungen aufwändig für jedes einzelne Fahrzeug die nötige Stellfläche ermittelt, gilt heute in der Regel ein Pauschalwert von 50 qm². Dies bedeutet im Detail: Ermittelt eine Kommune einen Bedarf von fünf Fahrzeugen, wird eine Gesamtfläche einschließlich eines Allgemeinflächenzuschlags von insgesamt 450 qm² (Berechnung siehe Rundschreiben) zuzüglich der optionaler Sonderfläche für Werkstätten oder Kleiderkammer gefördert, laut festgelegtem Förderrichtwert von 1.800 Euro pro Quadratmeter. Hinzu kommen Pauschalbeträge für die Einrichtung der vorgenannten Sonderflächen. Diese gesamtzuwendungsfähigen Kosten werden mit der jeweiligen Förderquote multipliziert, Ergebnis ist die finanzielle Zuwendung des Landes. „Durch diese standardisierte Förderung rechnen wir bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier mittelfristig mit einer schnelleren Bearbeitung und leisten damit einen wichtigen Beitrag zur modernen und effizienten Verwaltung. Außerdem gibt es den kommunalen Aufgabenträgern frühzeitig Planungssicherheit und vereinfacht das Verfahren erheblich“, betonte der Minister

Diesen Vorgaben ging ein umfangreicher Abstimmungsprozess in einer Projektarbeitsgruppe unter Vorsitz des zuständigen Abteilungsleiters im Innenministerium, Ministerialdirigent Peter Grüßner, voraus, der termingerecht Mitte dieses Jahres abgeschlossen werden konnte. In der Arbeitsgruppe waren außerdem Vertreter der Bauabteilung des Finanzministeriums eingebunden, wissenschaftlich begleitet wurde diese Arbeit durch den Masterstudiengang „Technisches Gebäudemanagement“ bei der Fachhochschule Mainz. Der Studiengangsleiter, Herr Professor Nagel, erstellte ein Gutachten, auf dessen Grundlage maßgeblich die neuen Planungs- und Förderrichtwerte festgelegt wurden. Mit diesem Gutachten wurden insgesamt rund 30 bereits bewilligte Bauvorhaben geprüft und auf dieser Basis der Förderrichtwert von 1800 Euro ermittelt. Sowohl die kommunalen Spitzenverbände als auch der Rechnungshof Rheinland-Pfalz stimmten dieser Neufassung zu. „Die Neufassung stärkt die kommunale Eigenverantwortlichkeit und bietet den Kommunen gleichzeitig mehr Handlungsspielraum“, betonte der Minister abschließend.

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