Auf die wissenschaftlichen Untersuchungen für die kommende Reformstufe und den Wissenschaftlerkreis, der mit den Untersuchungen beauftragt werden soll, haben sich die Landtagsfraktionen und die Landesregierung verständigt.
Das Untersuchungskonzept, das die Grundlage für die Aufträge bildet, ist zwischen den Landtagsfraktionen und der Landesregierung unter Einbindung der kommunalen Spitzenverbände abgestimmt worden. Die jetzt erteilten Aufträge umfassen unter anderem Teilgutachten zur rechtlichen Bewertung einer künftigen Aufgabenstruktur, zur Entwicklung eines Bewertungsrahmens für eine weitere Optimierung kommunaler Gebietsstrukturen, zur Entwicklung von Vorschlägen für eine weitere Optimierung kommunaler Gebietsstrukturen und zu finanziellen Effekten der Reform. Dazu kommt die Gesamtbetrachtung als Gutachten.
Lediglich ein Teilgutachten zu den Aufgabenstrukturen gilt es nach den aktuell laufenden Abstimmungen noch in Auftrag zu geben. Für die wissenschaftlichen Untersuchungen zur weiteren Umsetzung der Kommunal- und Verwaltungsreform in Rheinland-Pfalz ist ein Zeitraum von 18 Monaten angesetzt.
Die Untersuchungen werden sich nicht auf die Gebietsstrukturen der Ebene der verbandsfreien Gemeinden und Verbandsgemeinden erstrecken. Weitere beabsichtigte Gebietsänderungen von verbandsfreien Gemeinden und Verbandsgemeinden aus der ersten Reformstufe richten sich nach dem Landesgesetz über die Grundsätze der Kommunal- und Verwaltungsreform.