| Flugrouten Flughafen Frankfurt

Häfner: 292.000 Euro für Klage gegen Flugrouten über Rheinhessen

Das Land Rheinland-Pfalz wird die Klage der im Landkreis Mainz-Bingen am meisten von Fluglärm des Frankfurter Flughafens betroffenen Kommunen mit 292.000 Euro unterstützen. Einen entsprechenden Bewilligungsbescheid hat Staatssekretär Jürgen Häfner unterzeichnet. „Das Land wird damit die Hälfte der Verfahrenskosten übernehmen. Ein gemeinsames Vorgehen der besonders stark betroffenen Kommunen bietet die größten Chancen auf Erfolg im Kampf gegen die zunehmende Fluglärmbelastung durch die neuen Anflug- und Abflugverfahren des Frankfurter Flughafens. Dabei richtet sich der Widerstand im Wesentlichen gegen die mit der neuen Nordwest-Landebahn in Zusammenhang stehende Südumfliegung, die etliche Kommunen im Kreis über Gebühr belastet,“ sagte Häfner.

Die Landesregierung hat bereits frühzeitig entschieden, gegen die Festlegung der Flugrouten vorzugehen. Die fünf Ortsgemeinden Klein-Winterheim, Ober-Olm, Lörzweiler, Nackenheim und Nierstein des Landkreises Mainz-Bingen haben stellvertretend für die Region Klage gegen die Abflugrouten der Südumfliegung sowie gegen die Anflugrouten beim hessischen Verwaltungsgerichtshof Kassel eingereicht.

Das Land und die rheinhessischen Gemeinden können nicht akzeptieren, dass Mainz und Rheinhessen durch den Flughafen Frankfurt mit bis zu 300 Flugbewegungen am Tag belastet werde, während gleichzeitig die nordwestlich des Flughafens gelegenen hessischen Kommunen praktisch vollständig von Abflügen entlastet würden.
Mit der Klage soll eine geringere Lärmbelastung durch den Flughafenausbau als nach derzeitigem Betriebskonzept vorgesehen erreicht werden.  Die Klage richte sich insbesondere gegen die neue Südumfliegung, die zu einer Verschiebung der  Fluglärmbelastung nach Rheinland-Pfalz führen werde. „Es geht insbesondere darum, eine Entlastung der inzwischen teilweise ganzjährig bei Ost und bei Westbetrieb mit Fluglärm belasteten  Bevölkerung zu schaffen“, so Häfner.

Die Beteiligten sehen gute Chancen für einen Erfolg der Klage. So sei bereits während der Beratungen in der Fluglärmkommission auf der Grundlage eines Gutachtens, das vom Land in Auftrag gegeben worden sei, deutlich geworden, dass es zu dem Fehlanflugverfahren auf die neue Nordwest-Landebahn Alternativen gebe. Das Fehlanflugverfahren werde von der Deutschen Flugsicherung DFS immer als Grund für die Notwendigkeit der Südumfliegung genannt. Sowohl die DFS als auch das BAF hätten mögliche Alternativen nicht ausreichend abgewogen.

 

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