„Durch die Bündelung von Ressourcen und Kompetenzen schaffen die drei Kommunen zukunftsfähige Strukturen und profitieren gegenseitig vom Wissen und der Erfahrung der jeweils anderen“, betonte Staatssekretärin Simone Schneider bei der Übergabe des Bescheids. Ziel sei es, künftig einen interkommunal eingesetzten Datenschutzbeauftragten zu etablieren, der die Verwaltungen rechtlich, organisatorisch und technisch unterstützt. Die Mittel decken insbesondere die Einrichtung der Stelle, die Personalgewinnung, Qualifizierung sowie die notwendige technische Infrastruktur ab.
Die neu geschaffene Stelle soll nicht nur als Datenschutzbeauftragter fungieren, sondern künftig auch für Anfragen nach dem Landestransparenzgesetz, Hinweisgebermeldungen sowie zur Korruptionsprävention in den beteiligten Kommunen zuständig sein – und deckt damit mehrere sensible Themenfelder in einem professionellen Rahmen ab.
„Ein gemeinsam verantworteter Querschnittsbereich stärkt nicht nur den Datenschutz, sondern kann auch einen wichtigen Beitrag leisten, die Verwaltung insgesamt für die Zukunft aufzustellen. Interkommunale Zusammenarbeit ist damit mehr als ein praktisches Mittel – sie ist ein strategischer Ansatz moderner Verwaltung“, so Schneider.
Bereits mit der Gründung einer zentralen Vergabestelle im Rahmen des Programms „Starke Kommunen – Starkes Land“ (SKSL) haben die beteiligten Verwaltungen gezeigt, wie erfolgreich kommunale Kooperation funktionieren kann. „Mit der neuen Stelle knüpfen sie konsequent an diesen Weg an – und setzen ein Zeichen für innovative Verwaltungsmodernisierung vor Ort“, sagte die Staatssekretärin abschließend.