Die Ortsgemeinde kann mit den Fördergeldern des Bundes und des Landes städtebauliche Maßnahmen im Fördergebiet „Ortskern“ mitfinanzieren. „Mit den bewilligten Fördermitteln möchte Horhausen eine Markthalle in der Kirchstraße errichten, den Kardinal-Höffner-Platz umgestalten und sanieren und den Spielplatz aufwerten“, so Lewentz.
Das Programm „Ländliche Zentren - Kleinere Städte und Gemeinden“ ist im Stadterneuerungskonzept des Landes das Förderinstrument zur Entwicklung ländlicher Zentren, damit sie als Ankerpunkte der Daseinsvorsorge bzw. in ihrer zentralörtlichen Funktion auch in Zukunft handlungsfähig bleiben können.
Die Bandbreite der Städtebauförderung umfasst acht Schwerpunkte und reicht unter anderem von den Förderprogrammen „Soziale Stadt“ und „Stadtumbau“ über „Historische Stadt“ bis zu „Aktive Stadtzentren“. „Das Fördersystem hat sich bestens bewährt, um Städte in ihrer Entwicklung mit neuen Impulsen voranzubringen, Wohnquartiere für die Menschen attraktiver zu machen oder sozialen Brennpunkten entgegenzuwirken“, so Minister Lewentz. Ziel sei es, die gewachsene bauliche Struktur der Städte und Gemeinden zu erhalten und zeitgemäß fortzuentwickeln, um neue Entwicklungsmöglichkeiten zu schaffen.
Im Programmjahr 2019 können in der Städtebauförderung insgesamt bis zu 90 Millionen Euro an Bundes- und Landesmitteln bereitgestellt werden. Im Zeitraum von 2010 bis 2018 profitierten rund 190 Städte, Gemeinden und andere kommunale Gebietskörperschaften mit etwa 600 Millionen Euro von der Förderung im Rahmen der Städtebauförderung.