Wie Innenminister Karl Peter Bruch in Mainz mitteilte, setzt auch das Land Rheinland-Pfalz seit 2008 das von Bund und Ländern neu aufgelegte Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadtzentren“ ein. Das Bewilligungsvolumen im Jahr 2008 habe zwei Millionen Euro betragen. Davon entfielen 900.000 Euro auf Bundesfinanzhilfen. Zum Programmstart 2008 seien insgesamt vier Städte mit ober- und mittelzentralen Versorgungsfunktionen als Startergemeinden berücksichtigt worden. Neben dem Oberzentrum Kaiserslautern (180.000 Euro) hätten die Mittelzentren Neuwied (252.000 Euro) und Montabaur (300.000 Euro) im Norden sowie Grünstadt (1.260.000 Euro) im Süden Fördermittel erhalten.
Das Programm ist auf die Stärkung der zentralen innerstädtischen Versorgungsbereiche ausgerichtet, die durch Funktionsverluste, insbesondere gewerblichen Leerstand, bedroht oder betroffen sind. Ziel ist die Aufwertung dieser Bereiche als Standorte für Wirtschaft und Kultur sowie als Orte zum Wohnen, Arbeiten und Leben, so der Minister. Auch mit diesem Programm werde deutlich, dass Bund und Land auf die Probleme der Innenstädte reagierten und die Innenentwicklung vorrangig voranbringen wollten. Mit den Fördermöglichkeiten gäben Bund und Land vor allem den Ober- und Mittelzentren ein wirksames Instrument an die Hand, um Probleme der Innenstädte aufgreifen und dauerhaft bewältigen zu können. Das Programm sei als ein Nachfolgeprogramm des klassischen Sanierungsprogramms zu sehen, das in den nächsten Jahren vor dem Auslaufen stehe. Auch vor diesem Hintergrund werde das neue Programm in Zukunft an Bedeutung gewinnen, ist sich der Minister sicher. Er erwarte daher in den nächsten Jahren einen Anstieg des Fördervolumens für dieses Programm.
Wie bei allen Städtebauförderungsprogrammen könnten investitionsvorbereitende und investive Maßnahmen im festgelegten Fördergebiet gefördert werden. Auf der Grundlage einer so genannten städtebaulichen Gesamtmaßnahme könnten neben den üblichen Vorbereitungs-, Ordnungs- und Baumaßnahmen als dem wesentlichen Kern der Städtebauförderung auch ergänzende Maßnahmen in Verbindung mit Citymanagement oder Quartiersgemeinschaften bezuschusst werden. Dazu gehörten auch begrenzte Mitfinanzierungen von Verfügungsfonds, um eine stärkere Beteiligung und Mitwirkung von Betroffenen erreichen zu können. Dies könne die Erfolgsaussichten eines qualifizierten Stadtentwicklungsprozesses insgesamt erhöhen. Auch dieses Programm lege hohen Wert auf eine breite öffentliche Beteiligung Betroffener und Interessierter und biete über Modernisierungszuschüsse auch Anreize für private Eigentümer.
Rechtlich nutze das Programm die erhöhte Flexibilität des Baugesetzbuches. Eine förmliche Festlegung des Fördergebietes als Sanierungsgebiet komme zwar nach wie vor als Möglichkeit in Betracht, sei aber nicht mehr Voraussetzung für die Förderung einer Maßnahme mit Städtebauförderungsmitteln. Wie Bruch weiter ausführte, könnten Gebiete der Aktiven Stadt auch als einfache Stadterneuerungsgebiete auf der Grundlage eines städtebaulichen Entwicklungskonzepts gemäß § 171 b Abs. 2 BauGB oder als Erhaltungsgebiete nach § 172 BauGB festgelegt werden. Das könne zu einer Vereinfachung der Verfahren beitragen.
Zuständiges Fachressort für die Programmaufnahme und die Bewilligung von Zuwendungen sei wie bei den übrigen Programmen der Städtebaulichen Erneuerung das Ministerium des Innern und für Sport, so der Minister. Den an einer Programmaufnahme interessierten Städten empfehle er eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit seinem Ministerium und der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion. Vor dem Hintergrund der bisherigen Erfahrungen mit oftmals zu langen Laufzeiten erwarte das Land künftig eine kompaktere und zügigere Durchführung von Gesamtmaßnahmen. Das Land gehe von einer maximalen Laufzeit von Gesamtmaßnahmen im Rahmen der Aktiven Stadt von 15 Jahren aus. Zeitlich, räumlich und kostenmäßig überschaubare und kalkulierbare Maßnahmen brächten für alle Beteiligten erhebliche Vorteile, so der Minister.
|
Städtebauliche Erneuerung/ Aktive Stadtzentren