Zur Erläuterung sagte der Minister am Freitag, eine ausführliche Prüfung durch den Landkreis Ahrweiler habe ergeben, dass es hinreichende Gründe des Gemeinwohls gebe, die dafür sprächen, den Namenszusatz „Bad“ zum festen Bestandteil des Ortsnamens zu machen, auch wenn der Stadtteil Bad Bodendorf kein Heilbad im Sinne des Gesetzes mehr sei. „Die örtliche Wirtschaft, die Vereine, der Ortsbeirat und vor allem die Bürgerinnen und Bürger von Bad Bodendorf haben sich mit großem Engagement an den Anhörungen beteiligt und im Ergebnis sehr nachvollziehbar begründet, dass der Zusatz ‚Bad‘ nach über 40 Jahren nicht einfach aus dem Namen gestrichen werden kann: Es ist mir deswegen leicht gefallen, dem Vorschlag des Landkreises zuzustimmen – Bad Bodendorf bleibt Bad Bodendorf“, sagte Lewentz in Mainz.
Wenn aus Bad Bodendorf ein Bodendorf würde, zöge dies unverhältnismäßig hohe Kosten für die Unternehmen, die Vereine und die Verwaltung nach sich, erklärte Minister Lewentz: „Sämtliche Briefbögen müssten geändert werden, alle Verkehrs- und Ortsschilder, Landkarten, Bahnfahrpläne und sogar die Fahnen und Wappen der Vereine in Bad Bodendorf. Das wäre aus meiner Sicht nicht darstellbar.“ Zudem stelle der Erhalt des Namensbestandteils „Bad“ einen Ansporn für die Gemeinde dar, die bestrebt sei, den Ort Bad Bodendorf wieder zu einem „echten“ Heilbad zu machen. „Es ist einfach vernünftig, den Namen zu lassen, wie er ist“, stellte Lewentz fest.