Entgegen den Behauptungen der CDU ist vielmehr richtig, dass es im KPMG-Berichtsentwurf zur Integritätsprüfung am 20. April keine Warnung gab oder Handlungsempfehlungen ausgesprochen wurden. In dem Berichtsentwurf heißt es, bei der Prüfung von öffentlich zur Verfügung stehenden Quellen sei aufgefallen, dass Personen mit Namensgleichheit zu einem der Gesellschafter von Shanghai Yiqian Trading Co. im Zusammenhang mit Klagen und Strafverfolgungsverfahren in China stünden.
Diese Auffälligkeiten konnten dem Mitgesellschafter jedoch nicht zugeordnet werden. Nach Aussage der KPMG vor Ort sei eine entsprechende Namensgleichheit auch nicht ungewöhnlich. Mangels weitergehenden Informationen zur Identifikation und aufgrund der weiten Verbreitung dieses Namens ließ sich nicht bestätigen, ob es eine Personenidentität gibt.
Weder in diesem Entwurf noch in der Zuleitungsmail am 22. April 2016 gab KPMG die Empfehlung, wegen dieses Punktes nochmals auf die Gesellschafter zuzugehen. Insgesamt teilte KPMG mit, dass zu den überprüften Personen keine materiellen Auffälligkeiten festgestellt werden konnten.
Erstmals in dem am 16/17. Juni 2016 übersandten Abschlussbericht findet sich die Empfehlung, wegen dieses Punktes nochmals auf die Gesellschafter zuzugehen.
Von den in dem Bericht nunmehr enthaltenen Handlungsempfehlungen, hat das Innenministerium erstmals mit Übersendung des Berichts und damit nach Vertragsschluss Kenntnis erhalten.