„Die Versorgung von Waisen ist nur vorgetäuscht, stattdessen geht es um die Förderung von Extremismus. Das kann unser Rechtsstaat nicht hinnehmen“, betonte Raab. Die Staatssekretärin dankte den Sicherheitsbehörden, die auch in Rheinland-Pfalz seit dem frühen Dienstagmorgen das Verbot vollzogen. Einsätze gab es zudem in Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen.
Laut Bundesinnenministerium liegt beim WKP ein Verbotsgrund nach Artikel 9 Absatz 2 des Grundgesetzes vor. „Von deutschem Boden aus darf sich keine Organisation gegen das Existenzrecht Israels richten. Darum ist das Verbot durch den Bundesinnenminister ein konsequenter Schritt“, bekräftigte Raab.
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Extremismus