| Landesentwicklungsprogramm

Kern: Bei der Windenergie wird nachgesteuert

„Beim Ausbau der Windenergie wird das Land Rheinland-Pfalz bei der Ausweisung von Windenergieanlagen nachsteuern.“ Staatssekretär Günter Kern hat in einem Schreiben an alle Landesplanungsbehörden, Planungsgemeinschaften und Träger der Flächennutzungsplanung auf diese im Koalitionsvertrag vereinbarte Nachsteuerung aufmerksam gemacht.

Danach bleibe es zwar bei der abschließenden Planungsbefugnis und -verantwortung der Gemeinden, die Ausschlusskulisse werde aber durch eine unmittelbar geltende Änderung des Landesentwicklungsprogramms umgewandelt, unter anderem bei den Mindestabständen von Windenergieanlagen zu Wohngebieten. Geplant sei ein Mindestabstand von 1000 Metern von Windenergieanlagen zu reinen, allgemeinen und besonderen Wohngebieten sowie zu Dorf-, Kern- und Mischgebieten. Überschreite die Gesamthöhe der Anlagen 200 Meter, müsse der Mindestabstand 1100 Meter betragen.

Zudem werde künftig der Bau von Windenergieanlagen in den Kernzonen der Naturparke durch ein entsprechendes Ziel der Raumordnung im Landesentwicklungsprogramm IV grundsätzlich ausgeschlossen. Künftig würden der gesamte Pfälzerwald und die Rahmenbereiche der Welterbestätten in Rheinland-Pfalz vollständig geschützt.

Staatssekretär Kern. „Nach dem derzeitigen Stand wird voraussichtlich im September dieses Jahres der Entwurf einer entsprechenden Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms vorliegen, der dann ein umfassendes Anhörungs- und Beteiligungsverfahren durchlaufen wird. Ab diesem Zeitpunkt muss der Inhalt der Teilfortschreibung bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen berücksichtigt werden. Widersprechende Planungen können bereits untersagt werden, um ein Konterkarieren der Teilfortschreibung zu verhindern.“

Für April 2017 seien die endgültige Beschlussfassung und das In-Kraft-Treten der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms vorgesehen. „Mir geht es um eine möglichst frühzeitige Information der Gemeinden und Behörden, damit sie die künftigen Anforderungen bereits jetzt in ihre Planungsüberlegungen einstellen können“, betonte Staatssekretär Günter Kern.

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