Staatssekretär Kern machte in diesem Zusammenhang aber deutlich, dass eine Variante, die ohne die kostenaufwendige Tunnellösung auskommen würde, nicht durch die Vorgaben des raumordnerischen Entscheid gedeckt sei. Zudem sei auch keine andere Variante - wie vor Ort behauptet - zum Bundesverkehrswegeplan 2015 angemeldet worden. „Die Chancen, dass eine solche Lösung rechtlich durchsetzbar wäre, sind außerordentlich gering", so Kern. Ein entsprechender Planfeststellungsbeschluss würde vor Gericht voraussichtlich scheitern.
Ein neues Raumordnungsverfahren würde dann unumgänglich, so der Staatssekretär weiter. Dies würde zu jahrelangen Verzögerungen führen.. Kern betonte, dass die Landesregierung nach wie vor hinter dem Projekt der Gesamtumgehung B9/B420 für Nierstein in der Variante 5 c stehe und er hoffe, dass die Bewertung der Tunnellösung zu einer vordringlichen Einstufung im Bundesverkehrswegeplan führe.