| Ortsumgehung Nierstein

Kern: Land favorisiert bei Umgehung Nierstein Variante 5c

Die Entlastung der Stadt Nierstein durch eine Ortumgehung sind ein dringendes Anliegen von Anwohnern und Land Rheinland-Pfalz. Der raumordnerische Entscheid vom 25.07.2013 hat verfügt, dass die Verlegung der B 420 im Bereich des Niersteiner Steinbruchs im Tunnel zu führen ist, was zwar zu einer erheblichen Kostensteigerung geführt hat. Aus fachlicher Bewertung ist dies jedoch die einzige umsetzbare Trassenführung. Im Rahmen der Projektanmeldung B9/B420 Orstumgehung Nierstein werden vom Bundesverkehrsministerium derzeit zwei Untervarianten rechnerisch bewertet, um deren Kosten-Nutzen-Verhältnis beurteilen zu können.

Staatssekretär Kern machte in diesem Zusammenhang aber deutlich, dass eine Variante, die ohne die kostenaufwendige Tunnellösung auskommen würde, nicht durch die Vorgaben des raumordnerischen Entscheid gedeckt sei. Zudem sei auch keine andere Variante - wie vor Ort behauptet - zum Bundesverkehrswegeplan 2015 angemeldet worden. „Die Chancen, dass eine solche Lösung rechtlich durchsetzbar wäre, sind außerordentlich gering", so Kern. Ein entsprechender Planfeststellungsbeschluss würde vor Gericht voraussichtlich scheitern.

Ein neues Raumordnungsverfahren würde dann unumgänglich, so der Staatssekretär weiter. Dies würde zu jahrelangen Verzögerungen führen.. Kern betonte, dass die Landesregierung nach wie vor hinter dem Projekt der Gesamtumgehung B9/B420 für Nierstein in der Variante 5 c stehe und er hoffe, dass die Bewertung der Tunnellösung zu einer vordringlichen Einstufung im Bundesverkehrswegeplan führe.

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