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Kern: Will die CDU eine halbe Rheinbrücke bauen?

Infrastrukturstaatsekretär Günter Kern hat sich verwundert über die Vorstellungen der CDU zum weiteren Vorgehen bei den Planungen für die zweite Rheinbrücke bei Wörth gezeigt. Der CDU-Landtagsabgeordnete Martin Brandl hatte die Landesregierung aufgefordert, einen Planfeststellungsbeschluss für die zweite Rheinbrücke zu erlassen ohne dabei Rücksicht auf den Stand der Planungen in Baden-Württemberg zu nehmen.

„Bei diesem Vorschlag lässt das berühmt-berüchtigte Schilda grüßen. Auch die CDU müsste wissen, dass es keinen Sinn mache, das Baurecht für eine halbe Brücke zu schaffen. Tatsache ist, dass es juristisch schlicht unmöglich ist,  einen Beschluss für eine halbe Brücke zu erlassen,“ so Kern. Vielmehr müsse zeitgleich ein paralleler Beschluss in Baden-Württemberg gefasst werden, um das Bauwerk überhaut planerisch rechtfertigen zu können. Eine halbe Brücke habe sicher keinen Verkehrswert. Bevor man so etwas fordert, sollte man zuerst einmal juristischen Rat einholen.

„Rheinland-Pfalz hat seine Hausaufgaben gemacht“, betonte Kern. Mit den von der CDU geforderten vorauseilenden ökologischen Ausgleichsmaßnahmen sei auf dem Lager Berg bereits begonnen worden. Über das weitere Verfahren finden dort noch Abstimmungen zwischen den beteiligten Naturschutzbehörden und der Straßenverwaltung statt. Für die vorgesehenen Maßnahmen auf dem Gelände des früheren Tanklagers bei Jockgrim laufen die Grunderwerbsverhandlungen mit der BASF.

„Auf rheinland-pfälzischer Seite wäre ein Planfeststellungsbeschluss in diesem Jahr machbar“, sagte Kern. Allerdings seien auf baden-württembergischer Seite  jetzt noch zusätzliche Planungsschritte notwendig, die letztlich durch Forderungen des Rechnungsprüfungsausschusses des deutschen Bundestages und des Bundesverkehrsministeriums verursacht seien. Der Rechnungsprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages hatte sich mit der Kritik des Bundesrechnungshofes zur Planung einen neuen zweiten Rheinbrücke befasst und das Bundesverkehrsministerium zur Änderung der Planungen auf baden-württembergischer Seite aufgefordert. Das Bundesverkehrsministerium hat daraufhin das Land Baden-Württemberg gebeten, die Planungen dahingehend zu ändern, dass unter anderem ein Anschluss für eine zukünftige B 36 Querspange von der Miro-Raffinerie zur B 36 aufgenommen werden soll. Dazu müssen nun auf baden-württembergischer Seite neue Untersuchungen und Gutachten erstellt werden, damit im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens ein sogenanntes Deckblattverfahren zur Änderung der bisherigen Planung durchgeführt werden kann. Auf rheinland-pfälzischer Seite wird jedenfalls mit allem Nachdruck an der Planung weitergearbeitet, um dieses Vorhaben zu realisieren. 

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