Die Kommunen im Land werden zum 15. November dieses Jahres eine Sonderzuweisung von mehr als 71,6 Millionen Euro durch das Land erhalten. Darauf haben sich jetzt Vertreter der kommunalen Spitzenverbände in einem Gespräch mit Innenminister Roger Lewentz und Finanzminister Carsten Kühl geeinigt. Das Geld ist das Ergebnis von Nachzahlungen durch den Bund aus den Jahren 2011 bis 2013. Die Einwohnerzählung „Zensus 2011“ hat zu dem Ergebnis geführt, dass Rheinland-Pfalz relativ mehr Einwohner hat, als bislang in den Berechnungen des bundesstaatlichen Finanzausgleichs unterstellt wurden. Daher fließen dem Land Zahlungen in einer Höhe von rund 350 Millionen Euro zu. Über den kommunalen Finanzausgleich wäre den Kommunen ihr entsprechender Anteil eigentlich erst in 2016 und den Folgejahren zugeflossen. „Uns ist bewusst, dass die Kommunen zusätzliche Mittel genauso dringend benötigen wie das Land“, sagten Innenminister Lewentz und Finanzminister Kühl. Die detaillierte Abrechnung werde dann bis 2016 erfolgen.
Die Einigung mit den kommunalen Spitzenverbänden sieht vor, dass die Sonderzahlung im System der Schlüsselzuweisungen B 2 – also anhand der Finanzkraft und des Finanzbedarfes – verteilt werden. Eine Besonderheit gibt es bei den kreisfreien Städten, dort wird die Verteilung nach den Einwohnerzahlen geregelt.
Beide Seiten lobten die erzielte Einigung. Die kommunalen Spitzenverbände - vertreten durch Oberbürgermeister Michael Kissel, Landrat Bertram Fleck und den Geschäftsführer des Gemeinde- und Städtebundes Winfried Manns - zeigten sich sehr zufrieden, dass ihre Vorschläge zur Verteilung der zusätzlichen Mittel umgesetzt werden. Innenminister Lewentz hob die rasche Einigung hervor, die eine „gerechte Verteilungslösung für eine schnelle Beteiligung der Kommunen an den Mehreinnahmen ermöglicht habe“. Finanzminister Kühl betonte, dass durch diese zusätzlichen Mittel die Bemühungen des Landes im Rahmen der Reform des kommunalen Finanzausgleichs natürlich nicht reduziert würden.