| Innere Sicherheit

Kompetenzzentrum in Betrieb genommen

Als Reaktion auf das technisch hochkonspirative Vorgehen Krimineller und vor dem Hintergrund der komplexen rechtlichen und technischen Anforderungen an die Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) hatte sich das Innenministerium entschlossen, die bisher dezentral in den Polizeipräsidien organisierten technischen Arbeitsbereiche, die sich mit Kommunikationsüberwachung befassten, in einem TKÜ-Kompetenzzentrum zusammenzuführen. Die vom Innenministerium beauftragte Projektgruppe „TKÜ-CC“ wird nun nach erfolgreichem Projektabschluss in die Alltagsorganisation des Landeskriminalamtes (LKA) überführt und dort als „Dezernat 26 TKÜ / IuK-Forensik“ (forensischen Informations- und Kommunikationstechnik und der technischen Zentralstelle für Internetkriminalität) integriert.

„Die Polizei muss auf den tiefgreifenden technologischen Wandel und die intensive, intelligente Nutzung der neuen technischen Möglichkeiten durch Straftäter reagieren - besser noch: Sie muss gleichauf sein. Andernfalls wäre die Bekämpfung oder Verhinderung schwerer Straftaten und erheblicher Gefahren nur eingeschränkt zu leisten“, betonte Innenminister Roger Lewentz. Das LKA verfüge nunmehr über eine sehr leistungsfähige Einheit, die den bundesweiten Vergleich nicht zu scheuen braucht. Sie sei in der Lage, Einsätze und Ermittlungen der rheinland-pfälzischen Polizei optimal zu unterstützen. „Von Beginn an haben Rheinland-Pfalz und das Saarland eng kooperiert. In der Projektgruppe haben zwei Mitarbeiter aus dem Nachbarland mitgearbeitet. Gemeinsam haben wir teure Messtechnik beschafft und zum Einsatz gebracht. Die Kooperation endet nicht mit dem Projekt, sondern wird – auf Grundlage einer Rahmenvereinbarung – fortgeführt“, so der Minister.

Roger Lewentz und LKA-Präsident Wolfgang Hertinger unterstrichen, dass es einer Balance zwischen der Schutzfunktion des Staates und den Freiheitsrechten der Menschen bedürfe. „Dieser Ausgleich muss auch höchsten verfassungsrechtlichen Ansprüchen genügen. Deshalb ist es unabdingbar, die vom Bundesverfassungsgericht für derartige Maßnahmen aufgestellten Grundsätze voll umfänglich einzuhalten und so zu dokumentieren, dass sie im Nachhinein auch kontrolliert werden können“, sagten Lewentz und Hertinger. Priorität habe vor allem der Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensführung. „Ich bin sehr froh, dass es während des Projektes gelungen ist, den Landesbeauftragten für den Datenschutz und Informationsfreiheit frühzeitig zu beteiligen und dessen Anregungen umfänglich umzusetzen“, so Roger Lewentz.

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