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Konzept „Einheitliches Notarzteinsatzfahrzeug Rheinland-Pfalz“ übergeben

Staatssekretärin Heike Raab hat heute vom Arbeitskreis Rettungsmittel Rheinland-Pfalz (AKRMRLP) das Konzept „Einheitliches Notarzteinsatzfahrzeug Rheinland-Pfalz“ übergeben bekommen. Es wurde von den Mitgliedern des Gremiums nach einjähriger intensiver Beratungsarbeit als Landesstandard erstellt. „Landeseinheitlichkeit von Rettungsmitteln bietet grundsätzlich positive Synergien. Der Bevölkerung von Rheinland-Pfalz steht mit diesem Standard Notfallrettung auf dem aktuellsten Stand von Wissenschaft und Technik zur Verfügung“, sagte Raab.

Die Belange des Notfallpatienten und vor allem eine leitliniengerechte medizinische Behandlung standen bei der Konzepterarbeitung im Vordergrund. Zusätzlich war auch die  Mitarbeiterakzeptanz von Rettungsassistenzpersonal und Notärzten zu berücksichtigen. Im Folgenden werden die wesentlichen Neuerungen beschrieben: So beschloss der AKRMRLP, Notarzteinsatzfahrzeuge im Land zukünftig wegen Wendigkeit, Zuladung und passiver Sicherheit vorwiegend auf SUV-Basis – also mit Allradantrieb – zu beschaffen. Die Rettungsmittel müssen mit Navigationssystem und Unfalldatenspeicher ausgestattet sein. Zusätzlich wurden folgende medizinischen Ausstattungen komplett neu konfiguriert:  Notfallkoffer/Rucksack, Kindernotfallkoffer/Rucksack, Sauerstofftasche, Notfallmedikamente und ein NEF-Ampullarium (mit speziell nur dem Notarzt vorbehaltenen Notfallmedikamenten), chirurgisches Notfallbesteck und ein Dokumentationsset.

Zusatzinformationen:
Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur (ISIM) hat 2011 als oberste Rettungsdienstbehörde den Arbeitskreis Rettungsmittel Rheinland-Pfalz, hervorgegangen aus dem Arbeitskreis Rettungswagen Rheinland-Pfalz, unter der Leitung eines Ärztlichen Leiters Rettungsdienst (ÄLRD) eingesetzt. Leiter des AKRMRLP ist der Ärztliche Leiter Rettungsdienst für die Rettungsdienstbereiche Koblenz und Montabaur, Herr Oberfeldarzt Dipl.Ing. Stefan Schaefer.

Mitglieder des AKRM Land sind die mit dem Rettungsdienst beauftragten Leistungserbringer. Dies sind die Sanitätsorganisationen Deutsches Rotes Kreuz (DRK), Johanniter Unfallhilfe (JUH),  Malteser Hilfsdienst (MHD) und Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), sowie die Berufsfeuerwehr Trier und das Bundeswehrzentralkrankenhaus Koblenz. Weiter zählen zum Arbeitskreis die ÄLRD, das ISIM als oberste Rettungsdienstbehörde des Landes, die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) und das Deutsche Institut für Notfallmedizin und Informationstechnologie (DENIT).

Die Arbeitskreismitglieder stellen die fachliche Kompetenz ihrer Entsendestellen/Organisationen dar. Der ärztliche und notfallmedizinische Sachverstand wird durch die ÄLRD eingebracht.

Der im AKRMRLP aktuell beschlossene Standard ist im Rahmen der freiwilligen Selbstverpflichtung der Hilfsorganisationen bindend. Arbeitsgrundlage für den Arbeitskreis Rettungsmittel RLP ist hauptsächlich § 21 (3) RettDG: „Krankenkraftwagen (KTW, NKTW, RTW und NEF ) müssen in ihrer Ausstattung, Ausrüstung und Wartung den allgemein anerkannten Regeln der Technik und dem Stand der medizinischen Wissenschaft entsprechen.“

Basis der Umsetzung von § 21 (3) RettDG durch den AK ist die jeweilige DIN/ EN Norm. Da DIN Normen nicht jährlich aktualisiert werden, kann es vorkommen, dass sie nicht immer den aktuellsten Stand von Wissenschaft und Technik widerspiegeln können. In diesem ausschließlich durch den AKRM Land zu begründenden Einzelfall kann es erforderlich werden auch über die geltende DIN/ EN Norm hinauszugehen.
Alle Beschlüsse des Arbeitskreises Rettungsmittel eines laufenden Jahres müssen spätestens bis zum Stichtag 30. September vorliegen. Kostenrelevante Beschlüsse werden anschließend in einer Strukturkonferenz ( Hilfsorganisationen, ÄLRD, Kostenträger) unter Leitung des ISIM vorgestellt und ergebnisorientiert erörtert.

Der AKRMRLP wird als nächste Aufgabe noch in 2013 den seit 2008 bestehenden Standard Rettungswagen RLP überarbeiten, sowie den Notfallkrankenwagen standardisieren.

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