Die Städtebauförderung lebe auch von der Beteiligung der Bevölkerung, diese schaffe Transparenz und sorge nicht zuletzt auch für Akzeptanz im Hinblick auf die geplanten Maßnahmen.
Diese gelebte Bürgerbeteiligung sei allerdings nur möglich, wenn entsprechende Zusammentreffen einer großen Zahl von Akteuren vor Ort stattfinden können. Genau dies sei im Moment aus Gründen des Gesundheitsschutzes nicht möglich. Zudem hätten die Kommunen durch eine Vielzahl von Problemstellungen, die sich durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie ergeben, Schwierigkeiten, die Maßnahmen entsprechend ihres erstellten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes in der bisher vorgegebenen Frist auch umzusetzen. „Deswegen haben wir eine Verlängerung der Programmlaufzeit bis 2023 beschlossen“, erklärte der Minister.
Von der Verlängerung profitieren bis zu 30 kleinere Städte und Gemeinden im ländlichen Raum. Diese Ortsgemeinden und Städte sind für die Sicherung der Daseinsvorsorge im ländlichen Raum von hoher Bedeutung. Ziel der Unterstützung ist es, diese Städte und Gemeinden als attraktive und lebendige Lebensräume weiterzuentwickeln. Im Programmjahr 2020 werden die Kooperationsverbünde mit rund acht Millionen Euro gefördert. Gemeinsam mit dem kommunalen Eigenanteil können so Investitionen in Höhe von rund 10,5 Millionen Euro finanziert werden. Erfahrungswerte zeigen, dass die Förderung in etwa das Vierfache an private Investitionen anstößt.
„Die Innenstädte und Ortskerne sind das Gesicht unserer Städte und Gemeinden, sie prägen die Identität eines Ortes und sind die Zentren unseres Miteinanders“, betonte Lewentz.