Der zuständige Landesbetrieb Mobilität hat zwischenzeitlich auf der Basis dieser Anmeldung dem Bundesverkehrsministerium zwei Untervarianten für ergänzende Bewertungen zugeleitet, die allerdings nicht als neue Vorhaben angemeldet werden. Grundlage der Anmeldung zum Bundesverkehrswegeplan ist der Kabinettsbeschluss vom 23.04.2013. Nachmeldungen sind ohne Kabinettsbeschluss nicht möglich.
Mit der Bitte um ergänzende Berechnungen für Untervarianten der Ortsumgehung Nierstein (Variante 5c und Variante 5a jeweils ohne Tunnellösung), soll eine Abschätzung des rechnerischen Kosten-Nutzen-Verhältnisses ermöglicht werden, so das Infrastrukturministerium. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass diese Untervarianten durch die Vorgaben des Raumordnerischen Entscheids nicht gedeckt sind, der eine lange Tunnellösung insbesondere im Bereich des Steinbruchs für den Fall einer Umsetzung der B 420 Umgehung Nierstein fordert.
Auf die sehr hohe Bedeutung des Steinbruchs für die dortige Uhu-Population und eventuelle artenschutzrechtliche Verbotstatbestände für den Uhu ist im Zuge der Bitte um Nachberechnung hingewiesen worden. Die Landesregierung steht daher nach wie vor hinter dem Projekt der Gesamtumgehung B 9 / B 420 in der vom Raumordnerischen Entscheid geforderten Variante 5 c und wird diese Variante weiter verfolgen.