| Verkaufsverfahren Hahn

Land entbindet KPMG nicht von Verschwiegenheitspflicht

Das Innenministerium hat vor dem Hintergrund des laufenden Bieterverfahrens für den Flughafen Frankfurt-Hahn das mit dem Verkaufsverfahren beauftragte Wirtschaftsberatungsunternehmen KPMG nicht von seiner Verschwiegenheitspflicht entbunden.

Mit der <link http: ted.europa.eu external-link-new-window>erneuten Ausschreibung im EU-Amtsblatt vom 23. 7. 2016 wird das bisherige Bieterverfahren fortgesetzt und für neue Interessenten geöffnet. In diesem laufenden Verfahren kann KPMG aus Sicht des Ministeriums nicht von seiner Verschwiegenheitspflicht entbunden werden. 

Für das Land Rheinland-Pfalz steht bei allen Bemühen im Vordergrund, das laufende Bieterverfahren zu einem erfolgreichen Abschluß zu führen. Daneben wird intern der gescheiterte Verkauf an SYT aufgearbeitet.

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