Die Stadt Mayen (Landkreis Mayen-Koblenz) für die energetische Sanierung des Stadiongebäudes Nettetal 459.000 Euro.
Für die energetische Sanierung der Trollbachhalle im Rümmelsheim stellt das Land der Verbandsgemeinde Langenlonsheim (LK Bad Kreuznach) 297.000 Euro bereit.
Rund 14.300 Euro fließen in die energetische Sanierung des Gemeindehauses in Laubach in der Verbandsgemeinde Kaisersesch (LK Cochem-Zell).
Mit 171.000 Euro wird die energetische Sanierung des Gemeindezentrums in Hahn am See in der Verbandsgemeinde Wallmerod (Westerwaldkreis) gefördert.
Der Verbandsgemeinde Puderbach (LK Neuwied) stehen für die energetische Sanierung des Schützenhauses in Döttesfeld 153.000 Euro zur Verfügung.
Mit dem Kommunalen Investitionsprogramm 3.0 – Rheinland-Pfalz (Kl 3.0) setzt Rheinland-Pfalz das Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG) des Bundes um. Das KInvFG soll den Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft im Bundesgebiet durch die Stärkung der Investitionstätigkeit finanzschwacher Gemeinden und Gemeindeverbände unterstützen. Zu diesem Zweck hat der Bund ein Sondervermögen mit einem Volumen von 3,5 Milliarden Euro eingerichtet, aus dem die Länder bis 2020 kommunale Investitionen „finanzschwachen Kommunen“ mit einem Fördersatz von bis zu 90 Prozent fördern können.