„Die Fördermitteln werden in energetischen Maßnahmen investiert“, so der Minister.
Folgende Maßnahmen werden gefördert:
Gemeinde | Maßnahme | Betrag |
Hatzenbühl (VG Jockgrim, LK Germersheim) | Erneuerung der Heizungsanlage im Dorfgemeinschaftshaus | 61.074 |
Hettenleidelheim (VG Hettenleidelheim, LK Bad Dürkheim) | Energetische Sanierung des Gebäudes „Haus der Vereine“ | 98.866 |
Alsenz (VG Alsenz-Obermoschel, Donnersbergkreis) | Energetische Sanierung des Dorfgemeinschaftshauses | 114.300 |
Martinshöhe (VG Bruchmühlbach-Miesau, | Energetische Sanierung des Dorfgemeinschaftshauses | 67.302 |
Mehlbach (VG Otterbach-Otterberg, | Energetische Maßnahmen in der Pfalzwaldhalle | 98.508 |
Hütschenhausen (VG Ramstein-Miesenbach, | Erneuerung der Beleuchtung im Bürgerhaus | 46.833 |
Niedermohr (VG Ramstein-Miesenbach, | Erneuerung der Fenster und Türen in der Mehrzweckhalle | 43.265 |
Schwedelbach (VG Weilerbach, | Erneuerung der Fenster im Bürgerhaus | 37.971 |
St. Sebastian (VG Weißenthurm, | Energetische Sanierung des Umkleidegebäudes am Sportplatz | 85.915 |
Mit dem <link https:>Kommunalen Investitionsprogramm 3.0 – Rheinland-Pfalz (Kl 3.0) setzt Rheinland-Pfalz das Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG) des Bundes um. Das KInvFG soll den Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft im Bundesgebiet durch die Stärkung der Investitionstätigkeit finanzschwacher Gemeinden und Gemeindeverbände unterstützen. Zu diesem Zweck hat der Bund ein Sondervermögen mit einem Volumen von 3,5 Milliarden Euro eingerichtet, aus dem die Länder bis 2020 kommunale Investitionen „finanzschwacher Kommunen“ mit einem Fördersatz von bis zu 90 Prozent fördern können.