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Land fördert neun kommunale Projekte mit rund 654.000 Euro

Innenminister Roger Lewentz hat den Verbandsgemeinden Jockgrim, Hettenleidelheim, Alsenz-Obermoschel, Bruchmühlbach-Miesau, Otterbach-Otterberg, Ramstein-Miesenbach, Weilerbach und Weißenthurm für Projekte in neun Ortsgemeinden insgesamt 654.034 Euro aus dem Kommunalen Investitionsprogramm 3.0 – Rheinland-Pfalz (Kl 3.0) zugesagt.

„Die Fördermitteln werden in energetischen Maßnahmen investiert“, so der Minister. 

Folgende Maßnahmen werden gefördert:

Gemeinde

Maßnahme

Betrag

Hatzenbühl

(VG Jockgrim, LK Germersheim)

Erneuerung der Heizungsanlage im Dorfgemeinschaftshaus

61.074

Hettenleidelheim

(VG Hettenleidelheim, LK Bad Dürkheim)

Energetische Sanierung des Gebäudes „Haus der Vereine“

98.866

Alsenz

(VG Alsenz-Obermoschel,

Donnersbergkreis)

Energetische Sanierung des Dorfgemeinschaftshauses

114.300

Martinshöhe

(VG Bruchmühlbach-Miesau,
LK Kaiserslautern)

Energetische Sanierung des Dorfgemeinschaftshauses

67.302

Mehlbach

(VG Otterbach-Otterberg,
LK Kaiserslautern)

Energetische Maßnahmen in der Pfalzwaldhalle

98.508

Hütschenhausen

(VG Ramstein-Miesenbach,
LK Kaiserslautern)

Erneuerung der Beleuchtung im Bürgerhaus

46.833

Niedermohr

(VG Ramstein-Miesenbach,
LK Kaiserslautern)

Erneuerung der Fenster und Türen in der Mehrzweckhalle

43.265

Schwedelbach

(VG Weilerbach,
LK Kaiserslautern)

Erneuerung der Fenster im Bürgerhaus

37.971

St. Sebastian

(VG Weißenthurm,
LK Mayen-Koblenz)

Energetische Sanierung des Umkleidegebäudes am Sportplatz

85.915

Mit dem <link https:>Kommunalen Investitionsprogramm 3.0 – Rheinland-Pfalz (Kl 3.0) setzt Rheinland-Pfalz das Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG) des Bundes um. Das KInvFG soll den Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft im Bundesgebiet durch die Stärkung der Investitionstätigkeit finanzschwacher Gemeinden und Gemeindeverbände unterstützen. Zu diesem Zweck hat der Bund ein Sondervermögen mit einem Volumen von 3,5 Milliarden Euro eingerichtet, aus dem die Länder bis 2020 kommunale Investitionen „finanzschwacher Kommunen“ mit einem Fördersatz von bis zu 90 Prozent fördern können. 

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