Da die Pächterin des Nürburgrings, die Nürburgring Automotive GmbH, ihren vertraglichen Pachtzahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, ist bei der Nürburgring GmbH ein Liquiditätsengpass entstanden. Zur Beseitigung dieses Mittelbedarfs sind Maßnahmen des Landes als Hauptgesellschafterin der Nürburgring GmbH erforderlich.
Das Land ist grundsätzlich bereit, diese Maßnahmen vorzunehmen, wird dies aber entsprechend seiner bisherigen Linie nur in Abstimmung mit der EU-Kommission machen. Das Land hat daher die geplanten Maßnahmen als sogenannte Rettungsbeihilfen zur Genehmigung bei der EU-Kommission angemeldet.
Die Maßnahmen umfassen insbesondere eine zeitlich befristete Stundung von Zinsraten eines Darlehens der ISB, das diese an die NG zur Finanzierung des Projekts „Nürburgring 2009“ ausgegeben hatte, und die Gewährung eines Gesellschafterdarlehens aus Mitteln, die bereits im laufenden Haushalt für die Nürburgring GmbH vorgesehen sind.
Information:
Die Rettungsbeihilfe ist ihrem Wesen nach eine vorübergehende, reversible Unterstützungsmaßnahme. Sie soll dem Unternehmen die nötige Zeit verschaffen, um die Umstände, die zu den Schwierigkeiten führten, eingehend zu prüfen und einen angemessenen Plan für ihre Überwindung auszuarbeiten. Die Umstrukturierung eines Unternehmens in Schwierigkeiten stützt sich auf einen konkreten Plan zur Wiederherstellung der langfristigen Rentabilität des Unternehmens. Sobald ein Umstrukturierungs- oder Liquidationsplan, für den eine Beihilfe beantragt wurde, erstellt ist und durchgeführt wird, gilt die weitere Beihilfe als Umstrukturierungsbeihilfe.
<link europa.eu/legislation_summaries/maritime_affairs_and_fisheries/fisheries_sector_organisation_and_financing/l26117_de.htm>http://europa.eu/legislation_summaries/maritime_affairs_and_fisheries/fisheries_sector_organisation_and_financing/l26117_de.htm</link>