Teilgenommen haben an dem Gespräch Landrat Claus Schick (Mainz-Bingen), Bürgermeister Günter Beck (Mainz), die Verbandsbürgermeister Robert Scheurer (Bodenheim), Ralph Spiegler (Nieder-Olm) und Klaus Penzer (Nierstein-Oppenheim) sowie die Ortsbürgermeister Alois Kremer (Lörzweiler), Heinz Hassemer (Nackenheim), Ute Granold, MdB (Klein-Winternheim), Heribert Schmitt (Ober-Olm) und Thomas Günther, MdL (Nierstein).
„Nur ein gemeinsames Vorgehen verspricht Aussicht auf Erfolg“, waren sich die Gesprächspartner einig. Das Land und die rheinhessischen Gemeinden könnten nicht akzeptieren, dass Mainz und Rheinhessen durch den Flughafen Frankfurt mit bis zu 300 Flugbewegungen am Tag belastet werde, während gleichzeitig die nordwestlich des Flughafens gelegenen Gebiete praktisch vollständig von Abflügen entlastet würden. Die Klage richte sich deshalb gegen die neue Südumfliegung, die zu einer völlig einseitigen Belastung führen werde.
Mit der Klage, die stellvertretend von den am meisten betroffenen Gemeinden geführt wird, soll erreicht werden, dass die Südumfliegung durch ein Gericht überprüft wird. „Es geht darum, eine Entlastung der dann ganzjährig bei Ost- und Westbetrieb mit Fluglärm belasteten Anwohner zu schaffen. Die bisherigen Abflugrouten nach Norden müssen zumindest teilweise weiter genutzt werden“, so Häfner.
Dabei soll durchaus auch über Lärmpausen für Mainz und Rheinhessen nachgedacht werden. Die Beteiligten sahen gute Chancen für einen Erfolg der Klage. So sei bereits während der Beratungen in der Fluglärmkommission auf der Grundlage eines Gutachtens, das vom Land in Auftrag gegeben worden sei, deutlich geworden, dass es zu dem Fehlanflugverfahren auf die neue Nordwest-Landebahn Alternativen gebe. Das Fehlanflugverfahren werde von der Deutschen Flugsicherung DFS immer als Grund für die Notwendigkeit der Südumfliegung genannt. Sowohl die DFS als auch das BAF hätten mögliche Alternativen nicht ausreichend abgewogen.
Das Land hat sich bereit erklärt, 50 Prozent der Kosten des Klageverfahrens zu tragen. Die andere Hälfte teilt sich die kommunale Seite.