Die beiden Brückenbauwerke führen die Kreisstraße 68 über den Lauberbach. Aufgrund des Schadensbildes ist eine grundlegende Sanierung der Bauwerke wirtschaftlich nicht sinnvoll. Deshalb sollen die Brücken abgerissen und jeweils durch einen Neubau ersetzt werden.
Der Landkreis Altenkirchen profitiert bei der Maßnahme von einer höheren Förderung, da das Land Zuschläge zu den Grundfördersätzen in Höhe von jeweils zehn Prozent für den Ausbau von besonders sanierungsbedürftigen Straßen der freien Strecke und für die grundlegende Sanierung von Brücken und Stützmauern sowie deren Umbau im Zuge von förderfähigen Straßen eingeführt hat. Die Förderzuschläge von zehn Prozent gelten bis Ende 2013.