| Städtebauliche Erneuerung / Rhein-Lahn-Kreis

Lewentz: 300.000 Euro für Stadtkernsanierung Braubach

Die Stadt Braubach erhält 300.000 Euro Städtebauförderungsmittel aus dem Bund-Länder-Programm "Ländliche Zentren - Kleinere Städte und Gemeinden“, wie Innenminister Roger Lewentz mitgeteilt hat. Die Stadt kann mit dem Fördergeld des Bundes und des Landes städtebauliche Maßnahmen im Fördergebiet "Stadtkern" mitfinanzieren. Im Vordergrund stehen zunächst Vorbereitungsmaßnahmen. Dazu gehören die vorbereitenden Untersuchungen mit einem Entwicklungskonzept und einer Entwicklungsstrategie für das Verbandsgemeindegebiet. „Die Mittel können auch für die Neugestaltung der Rheinanlagen eingesetzt werden“, erläuterte Lewentz bei der Übergabe des Bescheides an Stadtbürgermeister Joachim Müller.

Das Programm "Ländliche Zentren – Kleinere Städte und Gemeinden" ist im Stadterneuerungskonzept des Landes das Förderinstrument zur Entwicklung ländlicher Zentren, damit sie als Ankerpunkte der Daseinsvorsorge bzw. in ihrer zentralörtlichen Funktion auch in Zukunft handlungsfähig bleiben können.

Die Förderung im Programm "Ländliche Zentren – Kleinere Städte und Gemeinden" erfolgt gemeinsam mit der Stadt St. Goarshausen als Kooperationspartner. Damit werden erstmals zwei zentrale Orte innerhalb einer Verbandsgemeinde gefördert. Insoweit hat diese Konstellation Modellcharakter. Voraussetzung in diesem Modell ist die abgestimmte Entwicklung zwischen den Partnern. Dazu wird eine Entwicklungsstudie für das Verbandsgemeindegebiet erarbeitet, der als Rahmen für die weitere Entwicklung der Gemeinden dient. Die Entwicklung des Sanierungsgebietes in Braubach ist dann aber alleine Aufgabe der Stadt. Sie darf bei ihren Maßnahmen allerdings nicht den Rahmen aus der Entwicklungsstudie verlassen.

„Insgesamt hat sich das flexible Fördersystem der Städtebauförderung hervorragend bewährt“, sagte Minister Lewentz. Seit 1991 hat das Land aus neun Teilprogrammen fast 1,3 Milliarden Euro (einschließlich rund 209 Millionen Euro Bundesfinanzhilfen) für städtebauliche Maßnahmen bewilligt. „Besonders die Erneuerung von Innenstädten, die Aufwertung von Problemgebieten und die Entwicklung ganzheitlicher Projekte mit starken lokalen und regionalen Impulsen werden wegen der hohen Investitions- und Arbeitsplatzeffekten mit den Mitteln gezielt unterstützt“, so Lewentz.

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