„Die Aufstellung dieser beiden Konzepte ist die generelle Fördervoraussetzung für die weitere Förderung von städtebaulichen Maßnahmen in den an einem Kooperationsverbund beteiligten Gemeinden", erläuterte der Minister.
Das Programm „Ländliche Zentren - Kleinere Städte und Gemeinden" ist im Stadterneuerungskonzept des Landes das Förderinstrument zur Entwicklung ländlicher Zentren, damit sie als Ankerpunkte der Daseinsvorsorge bzw. in ihrer zentralörtlichen Funktion auch in Zukunft handlungsfähig bleiben können.
„Insgesamt hat sich das flexible Fördersystem der Städtebauförderung hervorragend bewährt", sagte Minister Lewentz. Seit 1991 hat das Land aus neun Teilprogrammen über 1,4 Milliarden Euro (einschließlich rund 240 Millionen Euro Bundesfinanzhilfen) für städtebauliche Maßnahmen bewilligt. „Besonders die Erneuerung von Innenstädten, die Aufwertung von Problemgebieten und die Entwicklung ganzheitlicher Projekte mit starken lokalen und regionalen Impulsen werden wegen der hohen Investitions- und Arbeitsplatzeffekten mit den Mitteln gezielt unterstützt", betonte Lewentz.
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Städtebauförderung / Rhein-Hunsrück-Kreis