„Die jetzt bewilligten Mittel sind für die laufende grundlegende Sanierung des Kulturheims und dessen Erweiterung durch einen Anbau mit einem zweiten Mehrzweckraum und Funktionsräumen vorgesehen“, so Innenminister Roger Lewentz.
Mit dem Kommunalen Investitionsprogramm 3.0 – Rheinland-Pfalz (Kl 3.0) setzt Rheinland-Pfalz das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz des Bundes um. Das Gesetz soll den Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft im Bundesgebiet durch die Stärkung der Investitionstätigkeit finanzschwacher Gemeinden und Gemeindeverbände unterstützen.