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Lewentz: Anreize für kommunale Spitzenpositionen schaffen

Innenminister Roger Lewentz will die Anreize für kommunalpolitisches Engagement in Rheinland-Pfalz erhöhen. „Hauptamtliche Bürgermeister, Landräte oder Beigeordnete sollen künftig nach zwei Amtszeiten freiwillig aus dem Amt scheiden können. Zu dieser Zeit sollen sie den Anspruch auf ein Altersgeld nach Erreichen der Altersgrenze erhalten haben“, sagte Lewentz, der als Innenminister auch für Angelegenheiten der Kommunen zuständig ist. Eine entsprechende Initiative werde er zügig auf den Weg bringen. Bisher müssen die so genannten hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamten auch nach zwei Amtszeiten – je 8 Jahre – erneut kandidieren, um den Anspruch auf eine Pension zu behalten. Kommt der Beamte dieser Verpflichtung nicht nach, wird er aus dem Beamtenverhältnis entlassen. Das führt zum Verlust der Versorgungsansprüche und zur Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Die Pflicht zu einer Wiederkandidatur endet mit Vollendung des 60. Lebensjahres. „Wir wollen den Amtsinhabern die Möglichkeit eröffnen, sich nach zwei Amtsperioden ohne persönliche Nachteilte auch neue berufliche Perspektiven erschließen zu können und wir müssen uns als Land dafür einsetzen, dass sich wieder mehr Menschen in den Gemeinden und Landkreisen für verantwortliche Positionen interessieren“, betonte Lewentz. Dafür seien Anreize und Regelungen notwendig, die auch für eine kürzere Zeit die Ausübung einer kommunalen Spitzenposition ohne finanzielle Nachteile möglich machen. Daher sollen hauptamtliche Wahlbeamte in Zukunft auch einen Anspruch auf Altersgeld erhalten.

Lewentz unterstrich: „Die bisherige Ausgangslage hindert manchmal hochmotivierte und qualifizierte Bewerber daran, sich einer Urwahl zu stellen.“ Zudem geschehe es, dass ein hauptamtlicher kommunaler Wahlbeamter nur deshalb zur Wiederwahl antrete, um seine Pensionsansprüche zu sichern. „Das kann nicht im Sinne von starken Kommunen in Rheinland-Pfalz sein“, sagte der Innenminister. Außerdem würden politische Parteien bei der Gestaltung ihrer Wahlvorschläge freier sein. Häufig sehen sie sich in der Pflicht, den Amtsinhaber erneut aufzustellen. Eine ähnliche Regelung gebe es bereits in Baden-Württemberg und Niedersachsen.

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