Die Pflicht zu einer Wiederkandidatur endet mit Vollendung des 60. Lebensjahres. „Wir wollen den Amtsinhabern die Möglichkeit eröffnen, sich nach zwei Amtsperioden ohne persönliche Nachteilte auch neue berufliche Perspektiven erschließen zu können und wir müssen uns als Land dafür einsetzen, dass sich wieder mehr Menschen in den Gemeinden und Landkreisen für verantwortliche Positionen interessieren“, betonte Lewentz. Dafür seien Anreize und Regelungen notwendig, die auch für eine kürzere Zeit die Ausübung einer kommunalen Spitzenposition ohne finanzielle Nachteile möglich machen. Daher sollen hauptamtliche Wahlbeamte in Zukunft auch einen Anspruch auf Altersgeld erhalten.
Lewentz unterstrich: „Die bisherige Ausgangslage hindert manchmal hochmotivierte und qualifizierte Bewerber daran, sich einer Urwahl zu stellen.“ Zudem geschehe es, dass ein hauptamtlicher kommunaler Wahlbeamter nur deshalb zur Wiederwahl antrete, um seine Pensionsansprüche zu sichern. „Das kann nicht im Sinne von starken Kommunen in Rheinland-Pfalz sein“, sagte der Innenminister. Außerdem würden politische Parteien bei der Gestaltung ihrer Wahlvorschläge freier sein. Häufig sehen sie sich in der Pflicht, den Amtsinhaber erneut aufzustellen. Eine ähnliche Regelung gebe es bereits in Baden-Württemberg und Niedersachsen.