„Wir werden uns diese Änderungswünsche jetzt in Ruhe anschauen und dann gemeinsam mit den anderen Bundesländern und der Bundesregierung diese Datei nachbessern. Das Ergebnis wird den Anforderungen des Verfassungsgerichts einerseits gerecht werden, dabei aber auch die Herausforderungen durch den internationalen Terrorismus berücksichtigen und den Bedürfnissen der Menschen nach einem höchsten Maß an Sicherheit Rechnung tragen“, betonte der Minister.
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Innere Sicherheit / Terrorismus / Antiterrordatei
Lewentz: Antiterrordatei bleibt wichtiges Instrument der Terrorbekämpfung
„Die Antiterrordatei bleibt ein wichtiges Instrument bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus. Sie hat das Zusammenwirken aller beteiligten Behörden beschleunigt und optimiert. Dass dies im Grundsatz so bleiben kann, begrüße ich im Sinne der inneren Sicherheit in Deutschland ausdrücklich“, kommentierte Innenminister Roger Lewentz die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Datei. Das oberste deutsche Gericht hatte am Morgen in Karlsruhe die Antiterrordatei grundsätzlich gebilligt, in einzelnen Punkten jedoch Nachbesserungen bis zum Jahr 2015 gefordert.
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