„Mit den Rabatten ermöglichen wir Kindern, Jugendlichen und Studierenden einen möglichst einfachen Zugang zum Bildungsangebot und entlasten die Familien. Gleichzeitig brauchen wir den finanziellen Ausgleich für die Unternehmen, weil die Schülerverkehre für die Grundversorgung mit ÖPNV eine wichtige Säule darstellen“, erläuterte der Minister. Der Gesetzentwurf sei durch die EU-Kommission als beihilferechtlich unbedenklich genehmigt worden.
Das Gesetz sei ein zentrales Projekt im Öffentlichen Personennahverkehr, so Lewentz. Das neue Verfahren sei rechtsicher, transparent und wettbewerbsneutral. Der Ausgleich stellte nach den Feststellungen der EU-Kommission sicher, dass keine übermäßigen Zahlungen an die Verkehrsunternehmen geleistet werden. Das Gesetz soll rückwirkend zum 1. Januar 2014 in Kraft treten und ist auf zehn Jahre angelegt.