In der Getreide- und Rapsernte gilt die Ausnahmegenehmigung vom 14. Juni bis zum 30. August, für die Maisernte und die Weintraubenlese vom 16. August bis 15. November und für die Ernte sonstiger Ölsaaten wie zum Beispiel Sonnenblumen in der Zeit vom 9. August bis zum 27. September 2015. Die Ferienreise-Verordnung mit Einschränkungen für schwere LKW an Wochenenden in der Zeit vom 1. Juli bis 31. August bleibt hiervon unberührt.
Lewentz bat die Landwirte und Winzer, vor der Ernte dafür zu sorgen, dass die Beleuchtungs- und Bremsanlagen sowie die Bereifung der Schlepper, Erntefahrzeuge und Anhänger in Ordnung sind. Gleichzeitig erinnerte er die Autofahrer an die ungewohnten Abmessungen und Geschwindigkeiten der landwirtschaftlichen Fahrzeuge: Während Erntefahrzeuge wie Mähdrescher oder Rübenvollernter in der Regel besonders langsam fahren, kommt es bei Autofahrern wegen vergleichsweise hohen Geschwindigkeiten und der ungewohnten Länge von Transportzügen häufig zu Fehlberechnungen beim Überholen.