Das Land ist grundsätzlich bereit, das Vorhaben zu unterstützen. Voraussetzung sei jedoch, dass ein belastbares Finanzierungskonzept vorgelegt werde, erläuterte Lewentz. Über mögliche finanzielle Beteiligungen des Bundes und des Landes könne abschließend erst entschieden werden, wenn alle Projektunterlagen – insbesondere der Zuwendungsantrag mit Kostenschätzung und Standardisierter Bewertung – vorliegen, so der Minister, der gleichzeitig auf die sehr angespannte Situation der öffentlichen Haushalte und die Vorgaben der vom Landtag beschlossenen Schuldenbremse hinwies.
In den nächsten Monaten werden die Unterlagen bei der Planfeststellungsbehörde beim Landesbetrieb Mobilität als zuständige Aufsichtsbehörde geprüft und mit den Trägern öffentlicher Belange und den Bürgern erörtert und diskutiert. "Die Information und Beteiligung der Bürger im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens ist wichtig, weil Großprojekte ohne eine breite Akzeptanz vor allem der betroffenen Menschen nur schwer umzusetzen sind", so der Innenminister. Ausdrücklich lobt er die von der MVG und der Stadtwerke Mainz AG durchgeführte freiwillige Beteiligung der Bürger beim Straßenbahnausbau im Vorfeld des Planfeststellungsverfahrens.