| Flughafen Hahn

Lewentz begrüßt positive EU-Entscheidung zu Beihilfe für Hahn

Die vom Land Rheinland-Pfalz angemeldeten Betriebsbeihilfen zugunsten der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH (FFHG) sind in voller Höhe von der Europäischen Kommission genehmigt worden. Dies hat die Kommission heute mitgeteilt. Minister Roger Lewentz begrüßte die Information aus Brüssel: „Ich freue mich über diese positive Entscheidung, denn sie ist ein wichtiges Signal für die Zukunft des Hahn und die Menschen am Standort.“

Die Europäische Kommission hat die angemeldeten Beihilfen auf der Grundlage der Luftverkehrsleitlinien vom April 2014 geprüft, nach denen Betriebsbeihilfen für Flughäfen unter bestimmten Voraussetzungen für einen Übergangszeitraum von zehn Jahren zulässig sind. Mit dieser Entscheidung dürfen dann von den angenommenen Betriebsverlusten der FFHG maximal 50 Prozent als Betriebsbeihilfen gezahlt werden – maximal bis zu dem beantragten und von der Europäischen Kommission genehmigten Betrag in Höhe von 25,3 Millionen Euro. 

Mit der Entscheidung der EU-Kommission ist zudem auch die letzte wichtige Voraussetzung für den Vollzug des am 1. März 2017 geschlossenen Vertrags über die Veräußerung des Geschäftsanteils des Landes an der FFHG an die HNA Airport Group GmbH erfüllt.

„Wir werden jetzt entsprechend den im Anteilskaufvertrag vereinbarten Schritten mit unserem Vertragspartner den Vollzug des Anteilskaufvertrages vorbereiten und vornehmen“, so Minister Lewentz.

https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/IP_17_2221

Mitteilung EU-Kommission (31. Juli 2017)

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