| Kommunalreform

Lewentz begrüßt Urteil zu Eingliederung VG Hochspeyer

Innenminister Roger Lewentz hat das Urteil des Verfassungsgerichtshofes (VGH) Rheinland-Pfalz zur Eingliederung der Verbandsgemeinde (VG) Hochspeyer in die Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn begrüßt. „Das Urteil ist die fünfte positive Entscheidung zur Fusion von Verbandsgemeinden nach der Billigung der Grundzüge der Kommunal- und Verwaltungsreform durch die Verfassungsrichter Anfang Juni 2015 und zeigt, dass die Basis der Entscheidung zur Zusammenlegung rechtlich einwandfrei ist“, so Lewentz.

Das Urteil schaffe Klarheit über die weitere Entwicklung der Verbandsgemeinde. 

Das Eingliederungsgesetz verletze die VG Enkenbach-Alsenborn nicht in ihrer in der Verfassung garantierten kommunalen Selbstverwaltungsgarantie, urteilten die Verfassungsrichter. Der Gesetzgeber habe den für seine Abwägung und Entscheidung maßgeblichen Sachverhalt – insbesondere zur Verschuldungssituation der VG Hochspeyer und deren Auswirkungen – ausreichend ermittelt. Die Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn habe in die Neuordnung einbezogen werden dürfen.

Bisher liegen 20 Landesgesetze für Fusionsmaßnahmen von verbandsfreien Gemeinden und Verbandsgemeinden (VG) vor. Die Gebietsänderungsmaßnahmen erfassen sieben bisherige verbandsfreie Gemeinden und 37 bisherige Verbandsgemeinden. Bis auf die Fusion der VG Kaiserslautern Süd und VG Landstuhl sind 19 der 20 Gebietsänderungsmaßnahmen zwischenzeitlich umgesetzt worden. Drei weitere Entwürfe (VG Kusel / VG Altenglan, VG Hettenleidelheim / VG Grünstadt, VG Betzdorf / VG Gebhardshain) sind bereits in den Landtag eingebracht.

Dreizehn Gebietsänderungen der verbandsfreien Gemeinden und Verbandsgemeinden basieren auf Freiwilligkeit. Acht Gebietsänderungsmaßnahmen wurden auf Anweisung des Landes herbeigeführt. In sieben Fällen sind daraufhin Normenkontrollanträge beim Verfassungsgerichtshof (VGH) Rheinland-Pfalz eingereicht worden. In vier Fällen befand der VGH die Fusionen für rechtmäßig (VG Irrel und Neuerburg, VG Wallhalben und Thaleischweiler-Fröschen, VG Kröv-Bausendorf und Traben-Trarbach sowie VG Manderscheid und Wittlich-Land). 

Der Klage der VG Maikammer gegen die Eingliederung in die VG Edenkoben hat der VGH im Juni 2015 stattgegeben. Gleichzeitig bestätigten die Verfassungsrichter in ihrem Urteil die Grundzüge der Kommunal- und Verwaltungsreform. Die angeordnete Fusion der VG Maikammer mit der VG Edenkoben wurde mittlerweile wieder rückgängig gemacht. Das Urteil zu den Klagen der Stadt Herdorf / VG Daaden steht noch aus.

Bis 2019 sollen alle noch ausstehenden Gebietsänderungen von verbandsfreien Gemeinden und Verbandsgemeinden, die nach Maßgabe des Landesgesetzes über die Grundsätze der Kommunal- und Verwaltungsreform einen eigenen Gebietsänderungsbedarf haben, herbeigeführt werden.

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