„Das hohe Verkehrssicherheitsniveau in Rheinland-Pfalz hat sich 2012 weiter stabilisiert“, sagte Innenminister Roger Lewentz. Überhöhte Geschwindigkeit stehe nach wie vor bei den Hauptunfallursachen in Rheinland-Pfalz an erster Stelle, insbesondere bei den Unfällen mit schweren Personenschäden. „Die Polizei wird ihre Anstrengungen gegen überhöhte Geschwindigkeit und aggressives Fahrverhalten verstärken und fortsetzen“, betonte der Minister.
Im ersten Quartal 2013 (Stand 31.03.2013) ereigneten sich in Rheinland-Pfalz 31.399 Verkehrsunfälle, davon 5.251 wegen nicht angepasster Geschwindigkeit (16,72 Prozent). Bei den Unfällen mit Personenschaden war nicht angepasste Geschwindigkeit in 826 Fällen (31,53 Prozent) ursächlich. Die Polizei führte die Schwerpunktkontrollen mit hohem personellem und technischem Aufwand durch. Insgesamt waren über 500 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte an über 100 verschiedenen Kontrollstellen mit allen vorhandenen Geschwindigkeitsmessgeräten, wie Radargeräten, Lasertechnik, Einseitensensor- und Lichtschrankenmessanlagen, im Einsatz. Die Ergebnisse bestätigen die Notwendigkeit von Landeskontrolltagen, belegen aber insbesondere auch die Notwendigkeit regelmäßiger Geschwindigkeitskontrollen im regionalen Bereich.
Landesweit wurden 60.223 Fahrzeuge gemessen. Dabei wurden folgende Verstöße festgestellt: 5.499 Geschwindigkeitsüberschreitungen, 317 sonstige Verstöße davon zwei Abstandsunterschreitungen, 147 Nichtbeachtung der Gurtpflicht und 35 Missachtungen von Überholverboten. Diese Feststellungen führten zu 3.650 Verwarnungen, 1.882 Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen, 13 Strafanzeigen, 24 Sicherheitsleistungen (Gesamthöhe: 3.315 €) und voraussichtlich 166 Fahrverboten.
Spitzenreiter im negativen Sinne war ein Verkehrsteilnehmer mit belgischem Kennzeichen, der auf der Autobahn 60 im Bereich Winterspelt/Eifel in Fahrtrichtung Belgien einer Geschwindigkeit von 178 km/h gemessen wurde, obwohl dort nur 100 km/h erlaubt sind. Aufgrund der besonderen Tatumstände musste der Fahrer eine Sicherheitsleistung in Höhe von 770 Euro bezahlen und mit einem Fahrverbot von bis zu drei Monaten rechnen.
Hinweis für die Redaktionen:
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