„Eine 4+2-Regelung verringert nicht zuletzt das Klagerisiko gegenüber einem sechsspurigen Ausbau im Bereich des Naturschutzgebietes Mainzer Sand und kann damit eine schnellere Umsetzung des Projektes bewirken“, so Lewentz. Er sei umso verwunderter über das Festhalten an der Weisung, nachdem in einem Expertenpapier zum Bundesverkehrswegeplan grundsätzlich eine vorübergehenden Freigabe der Seitenstreifen für den Verkehr festgestellt wird: „Wenn der Verkehr auch über den Seitenstreifen rollen darf, ergibt sich eine Kapazitätssteigerung um 20 bis 25 Prozent.“
Minister Lewentz hatte sich nach dem Regierungswechsel in Berlin an den neuen Bundesverkehrs¬minister Dobrindt gewandt, um die damalige Weisung zum sechsspurigen Ausbau zu Gunsten eines alternativen 4+2-Ausbaus mit temporärer Seitenstreifenfreigabe zu überprüfen. Es gebe keine neuen Erkenntnisse, die Weisung in Frage zu stellen, teilte Bundesminister Dobrindt nun mit.