Die Verkehrsminister hätten im Oktober letzten Jahres im Rahmen der so genannten Daehre-Kommission aufgezeigt, dass das Defizit in der Infrastrukturfinanzierung bei der Straße, der Schiene und der Wasserstraße jährlich rund 7,2 Milliarden Euro betrage. Wenn diese Lücke nicht geschlossen werde, sei ein weiterer Substanzverlust zu befürchten.
„Gemessen daran ist das, was jetzt im Bundeshaushalt veranschlagt ist und was sich in der mittelfristigen Finanzplanung abzeichnet, enttäuschend“, so der Minister. Die neue Bundesregierung habe für die gesamte vierjährige Legislaturperiode rund fünf Milliarden Euro vorgesehen, von denen allerdings rund 1,5 Milliarden Euro bereits zur Ausfinanzierung von früheren Projekten benötigt würden. „Das bisher benannte Finanzierungsvolumen ist schlicht für alle Verkehrsträger zu wenig“, mahnt Lewentz.
Die Finanzmittelenge führe beispielsweise im Straßenbau in Rheinland-Pfalz dazu, dass nicht nur viele wichtige Erhaltungsmaßnahmen nicht so schnell vorankommen wie gewünscht, sondern auch eine Reihe von Ortsumgehungen zur Entlastung der Anwohner von Lärm und Abgasen nicht gebaut werden könnten. So warteten unter anderem die Anwohner von Bad Bergzabern, von Kirchheim an der Weinstraße, von Gödenroth oder Impflingen seit Jahren auf einen Baubeginn ihrer Ortsumgehung.
Auch bei der Finanzierung des Schienen- und Busverkehrs und der Infrastruktur bei diesem Verkehrsträger gebe es weiter erhebliche Unsicherheiten. Der Bund müsse insbesondere gemeinsam mit den Ländern jetzt schnell Klarheit über die Höhe der Regionalisierungsmittel ab dem Jahr 2015 schaffen. „Wenn es hier nicht zu einer angemessenen Erhöhung der Finanzmittel kommt und die zwischenzeitlichen Kürzungen und die inflationäre Entwicklung ausgeglichen wird, sind Angebotseinschränkungen bundesweit und auch möglicherweise beim Rheinland-Pfalz Takt nicht mehr auszuschließen“, unterstrich Lewentz. Die Erfolgsgeschichte der Übertragung der Nahverkehrsaufgaben auf die Länder dürfe unter anderem durch stark steigende Trassen- und Stationspreise nicht gefährdet werden. In der Dynamisierung der Regionalisierungsmittel werde dieser Kostentreibsatz nicht ausreichend abgebildet. Auch die Fortschreibung der Entflechtungsmittel und des Bundesprogramms beim Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz sei dringend notwendig und dürfe nicht auf die lange Bank in eine Bund-Länder-Finanzierungskommission ab dem Jahr 2019 verschoben werden.“ Wenn es dort keine Fortschritte gebe, komme es bei Investitionen zu größeren kommunalen Projekten im Öffentlichen Personennahverkehr oder Schienenpersonennahverkehr zu einer starken Zurückhaltung, weil kein verantwortlicher Verkehrspolitiker das Risiko einer fehlenden Anschlussfinanzierung nach 2019 tragen könne.
Bei allen Finanzierungsfragen sei insbesondere der Bundesverkehrsminister gefordert, die Dringlichkeit dieser Fragen gegenüber dem Bundesfinanzminister deutlich zu machen. Die derzeitigen Perspektiven für den Verkehrshaushalt reichten bei Weitem nicht aus, um die anstehenden Probleme zu lösen, so Lewentz.