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Lewentz: Bund muss sich stärker für lärmarme Bremsen bei Güterwagen einsetzen

Die Hoffnungen der vom Schienenlärm geplagten Anwohner im Mittelrheintal auf baldige Besserung ihrer Situation könnten nach Medieninformationen einen deutlichen Dämpfer erhalten. Die Europäische Kommission will nach Berichten der Fachpresse dem zwischen Bund und Bahn vereinbarten lärmab¬hängigen Trassenpreissystem in der vorgelegten Form die Genehmigung versagen. Die Beteiligung des Bundes an dem für umgerüstete leise Güterwagen vorgesehenen Bonus und die Höhe des Anreizes verstoßen demnach aus Sicht der EU gegen Beihilfevorschriften. Daneben zeichnet sich ab, dass sich die uneingeschränkte Zulassung der zur Umrüstung lauter Güterwagen vorgesehen so genannten LL-Bremssohlen noch länger hinzieht.

„Diese Entwicklungen können nur herbe Enttäuschung und Verärgerung bei den von Bahnlärm betroffenen Menschen vor allem am Mittelrhein auslösen“, stellte Infrastrukturminister Roger Lewentz zu den absehbaren  weiteren Verzögerungen bei der dringend notwendigen Lärmentlastung fest. „Der Bund muss auf der Grundlage einer gesetzlichen Regelung endlich ein funktionsfähiges lärmabhängiges Trassenpreis¬system einführen“, forderte Lewentz.

Der Bundesrat hatte dazu auf Initiative des Landes Rheinland-Pfalz bereits vor zwei Jahren einen entsprechenden Vorschlag beschlossen, der nach Meinung des Ministers auch heute noch tauglich wäre, ohne besondere rechtliche Probleme einen wirksamen Anreiz für eine baldige Umrüstung auf den Weg zu bringen. Der Bund müsse den Bedenken aus Brüssel entschlossen und wirksam entgegentreten, so Lewentz. Bei einer lärmabhängigen Differenzierung der Trassenpreise handele es sich eindeutig nicht um eine wettbewerbsverfälschende Beihilfe.

In diese lärmabhängigen Trassenpreise müssten auch die schädli¬chen Lärmauswirkungen und die ortsfesten Lärmschutzmaßnahmen eingerechnet werden, unterstrich Lewentz. Dies sei europarechtlich nicht nur zulässig, sondern geradezu erwünscht, wie sich auch jetzt wieder aus der kurz vor der Einführung stehenden europäischen Richtlinie „zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnraumes“ ergebe. Der Wettbewerb werde dadurch nicht verfälscht. Jeder, der leise Güterwagen betreibe, könne aus der lärmabhängigen Preisdifferenzierung seinen Nutzen ziehen.

Der Minister wies auf die hohen Kosten hin, die durch Lärm und Erschütterungen aus dem Bahnverkehr verursacht werden. Diese Kosten rechtfertigen eine Spreizung der Trassenentgelte in einem Umfang, dass daraus ein Anreiz zur Um-rüstung auf die zugelassenen lärmarmen sogenannten K-Bremssohlen entstünde. Deren Verwendung würde zwar höhere Umrüstkosten verursachen, doch könne sofort mit der Umrüstung begonnen werden. Die billigeren LL-Sohlen könnten dann nach ihrer Zulassung einsetzt werden.

Rheinland-Pfalz werde versuchen, im Rahmen des dem Bundesrat vorliegenden Eisenbahnregulierungsgesetzes auch die Zustimmung der übrigen Bundesländer zu wichtigen Vorschriften im Kampf gegen Bahnlärm zu finden, sagte Lewentz. Dies betreffe die lärmabhängige Trassenpreisdifferenzierung, die Lärmmessung an stark belasteten Schienenstrecken, die Eingriffsbefugnis des Eisenbahn-Bundesamtes bei übermäßigem Schienenlärm, die Abschaffung des Schienenbonus und schließlich ein Nachtfahrverbot für laute Güterwagen ab Ende 2020.

Der Minister forderte den Bund auf, alles zu tun, die angekündigte Halbierung des Bahnlärmes bis 2020 zuverlässig zu erreichen. Dabei müsse allerdings schon jetzt klar sein, dass damit nicht das Ende der Fahnenstange erreicht sei. Der Stand der Technik biete durchaus noch ein großes Potential zu einer weiteren Verminderung des Bahnlärmes, so Lewentz.

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