Für die Erreichung der vollständigen Barrierefreiheit im lokalen ÖPNV-Betrieb haben die kommunalen Aufgabenträger künftig in ihren Nahverkehrsplänen als Zieldatum das Jahr 2022 zu bestimmen. Hiermit ist für die notwendigen Investitionen durch die Busunternehmen eine Übergangszeit vorgesehen, aber gleichzeitig ein Zielzeitpunkt fixiert. Ausnahmen von der Barrierefreiheit müssen im Nahverkehrsplan konkret benannt und begründet werden.
Eine weitere wesentliche Neuerung ist die Liberalisierung des Busfernlinienverkehrs. Auch bei diesen Verkehren ist den Belangen mobilitätseingeschränkter Fahrgäste Rechnung zu tragen. Hier wird bis spätestens Ende 2019 die Barrierefreiheit der Verkehrsbedienung vorausgesetzt. Dabei sind mindestens zwei Stellplätze für Rollstuhlnutzer im Fahrzeug vorzusehen.
Im Bundestag wurde eine Entschließung verabschiedet, wonach die Bundesregierung aufgefordert wird, auf EU-Ebene die weitere Harmonisierung der technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit zu verfolgen, damit möglichst bald z.B. Reisebusse im grenzüberschreitenden Verkehr auch in die in Deutschland jetzt verankerte Verpflichtung einbezogen werden.
„Deutschland geht mit diesen Neuerungen einen großen Schritt voran, um den ÖPNV für in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkte Fahrgäste attraktiver zu gestalten“, sagte Lewentz.
„Barrierefreier Nahverkehr ist für Menschen mit Behinderungen aber auch für ältere Menschen unverzichtbar, um Mobilität erst zu ermöglichen. Mit der Änderung des Personenbeförderungsgesetzes kommen wir der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ein gutes Stück näher. Die Beharrlichkeit der Bundesländer und auch der Verbände von Menschen mit Behinderungen hat sich gelohnt, denn die Gesetzesänderung ist ein großer Erfolg für einen barrierefreien Nahverkehr für alle Menschen“, betonte Sozialministerin Malu Dreyer.