Das Thema soll auf der Innenministerkonferenz beraten werden. Strittig ist zwischen den Ländern derzeit noch, ob Prostitutionsstätten lediglich angemeldet werden müssen oder einer Genehmigung bedürfen. Rheinland-Pfalz spricht sich für eine Erlaubnispflicht aus.
Dafür gebe es auch aus polizeilicher Sicht gute Gründe, sagte Innenminister Lewentz. Das geltende Prostitutionsgesetz hat zwar den Rechtsstatus von Prostituierten verbessert, aber nicht verhindert, dass im Umfeld von Prostitution weiterhin Formen organisierter Kriminalität existieren. „Gerade skrupellose Menschenhändler dürfen sich in Deutschland nicht hemmungslos entfalten. Die Behörden müssen ein Auge darauf haben“, fügte er hinzu.