IWas das Schreiben der EU-Kommission anlangt, sei darin – was die Umrüstung alter Güterwagen betreffe – allerdings lediglich ausgeführt, dass eine Umrüstung auf lärmarme Bremsen nur dann erfolgen müsse, wenn das Fahrzeug erheblich umgebaut würde und damit einer neuen Zulassung bedürfe. Das sei die EU-Rechtslage. Lewentz forderte die Bundesregierung dazu auf, sich im Rahmen der für 2013 anstehenden Fortschreibung der europäischen Lärmgrenzwerte für die Güterwagen dafür einzusetzen, dass die derzeit im Wesentlichen nur für Neufahrzeuge geltenden schärferen Lärmgrenzwerte uneingeschränkt auch auf die alten Wagen angewandt werden müssen. „Dann würden wir schnell auf gesetzlicher Basis eine Umrüstung der lauten Güterwagen erreichen“, so Lewentz.
Was die in dem Schreiben angesprochenen Nachtfahrverbote anlange, müsse zur Kenntnis genommen werden, dass dies auch aus Sicht der Kommission nur dann ein Mittel sein könne, wenn die übrigen Maßnahmen nicht greifen würden. Derzeit fehle zum Erlass eines Nachfahrverbotes zudem eine nationale Rechtsgrundlage, so der Minister.