„Mit der Verlängerung der Zuschläge haben die Kommunen auch im nächsten Jahr noch Gelegenheit, ihre ‚freien Strecken‘ und die förderfähigen Brücken mit dem erhöhten Fördersatz auf Vordermann zu bringen“, so der Minister.
Das Land gewährt auf Grundlage des Landesverkehrsfinanzierungsgesetzes und des Landesfinanzausgleichsgesetzes den Landkreisen, den Städten und den Gemeinden Zuwendungen für investive Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse. Darunter fällt neben dem Ausbau von verkehrswichtigen kommunalen Straßen auch die Sanierung von Brücken im Zuge dieser Straßen.
Eine in den Jahren 2006/2007 durchgeführte Bewertung des rheinland-pfälzischen Kreisstraßennetzes hat gezeigt, dass ein hoher Anteil der Kreisstraßen in einem besonders sanierungsbedürftigem Zustand ist. Dies trifft insbesondere auf die freien Strecken außerhalb der Ortsdurchfahrten zu. Um für die Landkreise, aber auch für die Städte und Gemeinden einen finanziellen Anreiz zur Verbesserung ihrer Straßeninfrastruktur zu schaffen, fördert das Land seit Anfang 2008 den Ausbau der betreffenden Straßen, aber auch die Sanierung von Brücken und Stützmauern, mit einem um zehn Prozent höheren Fördersatz.
Wie eine im Jahr 2011 erneut durchgeführte Zustandserfassung der Kreisstraßen zeigt, hat sich der Gesamtzustand der Kreisstraßen mittlerweile verbessert. Dies ist nicht zuletzt auch auf die hohe finanzielle Unterstützung durch das Land zurückzuführen. Die Landeszuwendung beträgt in vielen Fällen immerhin 80 Prozent der Baukosten.