Er werde sich daher an den zuständigen hessischen Wirtschaftminister Florian Rentsch wenden und um Informationen über die Hintergründe dieser hohen Zahl an Ausnahmegenehmigungen erfragen, kündigte der Minister an.
Der Planfeststellungsbeschluss zum Bau der Nordwest-Landebahn sehe zwar grundsätzlich Ausnahmen vom Nachflugverbot unter anderem aus meteorologischen, technischen oder sonstigen Sicherheitsgründen vor. Allerdings müsse es auch einen nachprüfbaren Zusammenhang geben, da ansonsten einer unzulässigen Freizügigkeit bei der Ausnahmeregelung Tür und Tor geöffnet werde. Das Nachtflugverbot sei ein Grundanliegen aller vom Fluglärm Betroffenen und dürfe nicht Gefahr laufen, ausgehöhlt zu werden, betonte Lewentz. Ausnahmen müssten aus Sicht des Landes zum Schutz der Anwohner so restriktiv wie möglich gehandhabt werden.
|
Nachtflüge / Flughafen Frankfurt