Zunächst war anstelle einer Grünbrücke die Aufweitung einer Bahnunterführung zum Ausgleich der vom Autobahnausbau verursachten Zerschneidungswirkungen vorgesehen. Insbesondere aufgrund neu gewonnener Erkenntnisse hatte sich das ursprüngliche Landespflegekonzept nicht mehr als geeignete Lösung erwiesen. Insbesondere für die westlich und östlich der Autobahn bestehenden Wildkatzenvorkommen soll die Grünbrücke den erforderlichen biologischen Austausch ermöglichen.
Durch die Entscheidung zugunsten der Grünbrücke sei eine wichtige Hürde auf dem Weg zum Baurecht für den sechsstreifigen Ausbau genommen worden, so Lewentz. Der Landesbetrieb Mobilität wurde gebeten, die Planung für die Grünbrücke kurzfristig in Angriff zu nehmen. Derzeit wird eine ergänzende Offenlage der Planfeststellungsunterlagen vorbereitet. Neben der überarbeiteten Planung für die Grünbrücke werden dann auch geänderte Lärmschutzunterlagen neu offengelegt werden.