Dieses eindeutige Urteil komme einer Sensation gleich. Das Gericht hatte festgestellt, dass die Flugrouten rechtswidrig sind, weil die Kläger insbesondere aus Sicherheitsgründen in ihren Rechten verletzt sind. Das Gericht hat auch zu erkennen gegeben, dass es eine Heilbarkeit der Sicherheitsbedenken gegen die Südumfliegung in absehbarer Zeit nicht erkennen kann. „Wir freuen uns, dass die betroffenen Kommunen Recht bekommen haben“, unterstrichen Umweltministerin Ulrike Höfken und Minister Lewentz. Das Land habe die Kosten der Klagen zu 50 Prozent mitgetragen. „Wir haben jetzt einen wichtigen Etappensieg im Kampf gegen den Fluglärm erreicht“, fügte der Infrastrukturminister hinzu.
Umweltministerin Höfken und Infrastrukturminister Lewentz sagten mit Blick auf die Bundesratsinitiative von Rheinland-Pfalz: „Der positive Ausgang der Verhandlung zeigt, dass die bisherigen gesetzlichen Regelungen unzureichend sind. Zur Festsetzung von Flugrouten muss die Flugsicherung zu einer sorgfältigen Prüfung mit klaren Zielen verpflichtet werden, bei der auch die Kommunen und die Öffentlichkeit zu beteiligen sind.“
Der hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel hatte am Dienstag über Klagen gegen die Südumfliegen am Frankfurter Flughafen entschieden. Die Kläger waren acht Kommunen und fünf Privatleute aus Hessen und Rheinland-Pfalz. Sie hatten unter anderem eine alternative Abflugroute gefordert.