Anlass der Entschließung ist die derzeit laufende Überarbeitung der europäischen Vorschrift für die Lärmbegrenzung an Eisenbahnfahrzeugen, der so genannten TSI-Lärm, und die Sorge, dass das von der Deutsche Bahn AG Ende 2012 eingeführte lärmabhängige Preissystem für die Benutzung der Strecken nicht greift. Zudem dürfe die Entwicklung hin zu leiseren Eisenbahnfahrzeugen mit der Umrüstung auf leisere Verbundstoffbremssohlen nicht als abgeschlossen betrachtet werden, so Lewentz. Die Bürgerinnen und Bürger erwarteten zu Recht, dass es entsprechend dem technischen Fortschritt zu weiteren Lärmverminderungen komme.
Die Entschließung fordert betreffend der TSI-Lärm, dass damit europaweit auch Lärmgrenzwerte für ältere Eisenbahnfahrzeuge verbindlich festgelegt werden. Das wäre wichtig, weil insbesondere Güterwagen zumeist grenzüberschreitend eingesetzt werden und es nicht ausreicht, nur die deutschen Fahrzeuge leiser zu machen. Die Minister wiesen darauf hin, dass auch nach der jetzt bekannt gegebenen Zulassung der billigeren so genannten LL-Bremssohle durch den internationalen Eisenbahnverband UIC noch ein anspruchsvoller Zeitplan zu bewältigen ist, um das Ziel einer Halbierung des Bahnlärms bis 2020 zu erreichen. Hier sei der Bund nun umso mehr gefordert, die nationale Entwicklung durch eine gesetzliche Ausgestaltung sicher zum Erfolg zu führen. Dabei müsse auch die Beschaffung und der Einsatz neuer leiser Fahrzeuge neben der Umrüstung von Bestandsfahrzeugen finanziell belohnt werden, so Höfken und Lewentz.